Die Europäische Kommission hat jetzt einen Bericht zu ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) in der EU-Landwirtschaft vorgelegt. Der Gesamtanteil an gemeldeten ökologischen Vorrangflächen an der Ackerfläche betrug seit der Einführung der neuen Vorgabe nahezu das Doppelte der auf Betriebsebene geforderten 5 %, nämlich 10 %, und umfasste rund 8 Millionen Hektar.
10 Prozent Greeningfläche im Schnitt pro Betrieb
2015 waren 8 Mio. Hektar Land als ÖVF gemeldet, was 13 % des unter die ÖVF-Verpflichtung fallenden Ackerlands bzw. 10 % nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren entspricht. 2016 beliefen sich die Werte auf 15 % bzw. 10 % bei einem geringfügigen Zuwachs um 130.000 ha.
90 Prozent Nutzung der Greeningfläche
Zu 90 Prozent haben die europäischen Landwirte die ökologischen Vorrangflächen produktiv oder potenziell produktiv genutzt, für stickstoffbindende Eiweißpflanzen, Zwischenfrüchte und als brachliegende Flächen, wie aus dem EU-Bericht hervorgeht. 2015 waren die meist gemeldeten ÖVF-Arten jene, die mit produktiven landwirtschaftlichen Nutzflächen verknüpft waren:
- stickstoffbindende Pflanzen (37,4 % der physischen ÖVF im Gelände);
- Zwischenfruchtanbau (33,2 %);
- brachliegende Flächen (25,9 %).
Greening-Arten nach EU-Ländern
Zwischenfrüchte sind stärker verbreitet in Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden. Stickstoffbindende Pflanzen trifft man verbreitet in Kroatien, der Tschechischen Republik, Italien, Polen und Rumänien an. Brachliegende Flächen sind stärker präsent in Mittelmeer-Anrainerstaaten wie Spanien, Portugal und Zypern sowie in Mitgliedstaaten der borealen biogeografischen Region wie Finnland und Lettland.
Umsetzung in den Mitgliedsstaaten
Obwohl die Mitgliedstaaten über verschiedene Möglichkeiten zur Steigerung der Wirksamkeit von ÖVF verfügen, werden solche nur selten genutzt, so das Fazit des Berichts. So habe keiner der 13 Mitgliedstaaten, Weiher als ÖVF-Art gewählt haben, Kriterien definiert, um deren natürlichen Wert zu bewahren.
Ebenso hat unter den 31 Mitgliedstaaten/Regionen nur Belgien (Wallonien) Eintragsbeschränkungen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen erlassen, während gerade einmal vier (Belgien, Deutschland und die Niederlande) von 21 dasselbe für den Zwischenfruchtanbau veranlasst haben. Nur zwei Mitgliedstaaten (die Niederlande und Polen) haben es ihren Betriebsinhabern gestattet, ihre Anstrengungen zu bündeln, um auf diese Weise aneinandergrenzende ÖVF zu schaffen, die für die Umwelt von größerem Nutzen wären (kollektiver Ansatz).
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