Die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments stimmten einstimmig für die Annahme des Textes, auf den sich der Rat der Agrarminister bereits im Dezember 2015 geeinigt hatte.
Der Ausschuss empfiehlt nun der Vollversammlung des Parlamentes, den Gesetzesentwurf ebenfalls ohne Änderungen durchzuwinken. Dies wird wahrscheinlich bereits auf der nächsten Plenartagung vom 7. bis 10. März geschehen. Dann ist der Weg frei für die Veröffentlichung des EU-Tiergesundheitsrechts im Amtsblatt, die voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2016 erfolgen dürfte.
Der zuständige EP-Berichterstatter Jasenko Selimovic aus Schweden übernahm in seiner Presseerklärung zur Abstimmung den Ansatz, den bereits seine Vorgängerin Marit Paulsen verfolgte hatte. Genau wie die langjährige schwedische Abgeordnete, die die Position des Parlamentes federführend verhandelt hatte und im September in Ruhestand gegangen ist, wies Selimovic zuallererst darauf hin, dass mit dem Gesetz erstmals Tiergesundheit und Tierschutz mit der menschlichen Gesundheit in Verbindung gesetzt werden.
Als zweites betonte er den Fokus auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika, der dabei helfen soll, gegen antimikrobielle Resistenzen zu kämpfen. Erst dann erwähnte er die Bekämpfung von Tierseuchen, die ja der eigentliche Zweck der Verordnung ist.
Das Parlament hob in einer Pressemitteilung hervor, dass die Tierhalter und -händler künftig u. a. für eine gute Tierhaltungspraxis und den umsichtigen und verantwortungsvollen Einsatz von Tierarzneimitteln verantwortlich sind. Die Kommission soll den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besonders überwachen und regelmäßig vergleichbare Daten hierzu veröffentlichen. Ferner wird daran erinnert, dass es das EP gewesen ist, welches durchsetzen konnte, dass das Parlament und der Rat bei den Entscheidungen zur Listung von Tierkrankheiten einzubeziehen sind und dass bestimmte Interessengruppen wie Landwirtsverbände, tierärztliche Vereinigungen und Tierschutzorganisationen bei der Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen beteiligt werden können. Um die Ausbreitungsmöglichkeiten von Krankheiten einzuschränken, fallen auch Haustiere in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung.
IFAH-Europe, die Vertretung der europäischen Hersteller von Tierarzneimitteln, -impfstoffen und anderen Tiergesundheitsprodukten, begrüßte das neue Tiergesundheitsgesetz. Es bestätige ganz klar, wie wichtig die Tiergesundheit in Europa sei. „Seuchenprävention und -kontrolle durch eine verantwortungsbewusste Verwendung von Tierarzneimitteln und -impfstoffen dienen nicht nur dem Wohlergehen der Tiere. Sie stärken auch die landwirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie die Gesundheit von Tier und Mensch“, erklärt IFAH-Generalsekretärin Roxane Feller.
Foto Startseite: Ariane Haubner
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