Gefördert wird der
fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) auf Streuobstwiesenflächen.
Pro Baumschnitt gibt es 15 Euro. In dem fünfjährigen Förderzeitraum, der 2016 beginnt, muss jeder beantragte
Baum mindestens zweimal geschnitten werden. Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle im Verhältnis zum Nutzen bleibt, waren
nur Sammelanträge vorgesehen. Vereine, Mostereien, Initiativen, Kommunen, Landschaftserhaltungsverbände oder Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten sich mit einem Schnittkonzept um eine Förderung bewerben.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.