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Steuer und Finanzen

12 Tipps für die Ernteversicherung

am Freitag, 01.05.2015 - 18:59 (Jetzt kommentieren)

Hagel, Sturm, Frost oder Starkregen - verhindern kann man Schäden durch Unwetter nicht. Aber eine Ernteversicherung abschließen. Das dlz agrarmagazin hat 12 Tipps für den Vertragsabschluss zusammengefasst.

1. Anbauverzeichnis zügig abgeben
 
Den vollständigen Versicherungsschutz für Ihre angebauten Kulturen genießen Sie als Landwirt erst, wenn Sie Ihr Anbauverzeichnis rechtzeitig beim Versicherer einreichen. Bei vielen Anbietern ist dies inzwichen auch online möglich.
 
Für die klassischen Ackerbaukulturen wie Getreide, Ölfrüchte oder Rüben gilt die Frist 31. Mai.
 
Achtung: Für Sonderkulturen wie Gemüse, Erdbeeren etc. greifen andere Regeln. Hier ist der 30. April der letzte Termin.
 
Wenn Sie Wintergetreide oder Winterraps gegen Auswinterung versichern wollen, muss das Anbauverzeichnis bereits spätestens am 15. November vor dem jeweiligen Erntejahr bei Ihrer Versicherung vorliegen.

2. Alle Daten kontrollieren

Achten Sie beim Anbauverzeichnis darauf, dass Sie die Gemarkung, die Flächengröße und Fruchtart korrekt angegeben haben. Sie vermeiden im Schadensfall Ärger mit der Gesellschaft, wenn die Angaben stimmen.

3. Hektarwerte prüfen

Ebenso ist es wichtig, dass Sie die angegebenen Hektarwerte prüfen. Stimmen Sie mit den Ertrags- und Preiserwartungen überein? Sind die Hektarwerte zu hoch, kostet Sie das höhere Prämien.
 
Wichtig: Hat Ihr Versicherungsvertreter oder -makler die Werte vorgeschlagen, sollten Sie dies im Beratungsprotokoll festhalten. Dann haften die Versicherung oder der Makler im Falle einer Unterversicherung. Das Beratungsprotokoll ist seit 2007 verpflichtend zu führen.

4. Änderungen nachmelden

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, den Anbau kurzfristig ändern müssen, melden Sie dies bitte umgehend Ihrer Versicherung, sonst ist der Versicherungsschutz für die betroffenen Flächen gefährdet.

5. Vorschäden melden

Hatten Sie in den Vorjahren auf bestimmten Flächen Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen oder Frost, geben Sie dies bei der Versicherung an, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen. Bei Falschangaben hat die Versicherungsgesellschaft nach Ausstellen der Police zehn Jahre lang das Recht, den Vertrag anzufechten, weil Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben, warnt die Nürnberger Versicherungsberaterkanzlei Rudi Lehnert und Lehnert.

6. Auf Haftungszeiträume achten

Vor allem bei der Absicherung von Mehrgefahren wie Frost, Sturm oder Starkregen müssen Sie auf die Haftungszeiträume achten, denn diese sind häufig anders als bei der Hageldeckung.
 
Rüben sind bei der Vereinigten Hagel oder der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung erst ab 1. Mai gegen Frostschäden zu versichern. Für frühgesäte Rüben kann das zu spät sein, wenn es im April noch zu starken Nachtfrösten kommt. Bei Starkregen reicht der Haftungszeitraum oft nur bis 15. Juni.
 
Sturmschäden in Mais sind meist nur bis zur Teigreife gedeckt. Fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach, wie die Haftungszeiten konkret aussehen (siehe auch dlz 4/2014).

7. Keine automatische Verlängerung akzeptieren

Aufpassen müssen Sie, dass Sie im Versicherungsantrag nicht einer versteckten Klausel über eine automatische Vertragsverlängerung zustimmen. So hat zum Beispiel die Vereinigte Hagel eine Klausel, wonach das Schweigen des Kunden bei allen Vertragsänderungen und -verlängerungen für alle abgeschlossenen Verträge als automatische Zustimmung gewertet wird, wenn dieser einen "fristgemäßen Widerspruch gegen die im entsprechenden Schreiben zum Versicherungsvertrag festgelegten Regelungen und Konditionen" unterlässt.
 
Versicherungsmaklerin Karin Bartz von der bvm GmbH rät daher Landwirten, diese Klausel im Antrag komplett durchzustreichen, um vor allem ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden. Denn verpasst der Kunde bei einem neuen Angebot der Versicherung zum Beispiel für einen fünfjährigen Vertrag den Widerspruch, ist er automatisch an den neuen Vertrag gebunden.
 
Nachteile: Der Kunde verliert bei dieser automatischen Verlängerung erstens die Chance auf einen Versicherungswechsel und zweitens die Chance, die Versicherungsprämien neu auszuhandeln. "Eine solche Klausel halte ich daher für kundenunfreundlich", bringt es Karin Bartz auf den Punkt.

8. Beitrag nach Schaden ausrechnen lassen

Bevor Sie sich für ein Angebot mit variablem Beitrag entscheiden, sollten Sie vom Versicherer verlangen, dass er Ihnen auch den Beitrag nach einem Schaden ausrechnet. So können Sie erkennen, ob sie nach einem Schaden den neuen Beitrag noch zahlen können. Ist Ihnen das Risiko einer Beitragserhöhung zu groß, können Sie auf die Variante fester Beitrag ausweichen.
 
Um das Risiko zu splitten, können Sie die Verträge auch geschickt nach Gemarkungen aufteilen, wenn sich der Großteil Ihrer Flächen auf mehrere Gemarkungen aufteilen. Da bei einem Hagelschlag oder Starkregen nicht alle Gemarkungen gleichzeitig erwischt werden, steigen nur die Beiträge für die betroffenen Verträge.

9. Fünfjahresverträge sind früher kündbar

Haben Sie einen Fünfjahresvertrag geschlossen, wollen aber vor Vertragsablauf ein günstigeres Angebot für eine Ernteversicherung nutzen, können Sie nach drei Jahren kündigen. Die Kündigung muss dann bis zum 30. September bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Unter Umständen müssen Sie aber Schadens- oder Laufzeitrabatte zurückzahlen.

10. Mitteilungen genau lesen

Erhalten Sie ein Schreiben Ihres Ernteversicherers, sollten Sie dieses genau durchlesen, auch wenn sich im Frühjahr auf dem Feld die Arbeit staut. So kann darin zum Beispiel auf Beitragserhöhungen oder Bedingungsänderungen hingewiesen werden. Meist haben Sie nur eine kurze Widerspruchsfrist, wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind (siehe dlz 10/2014).
 
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Versicherungsmakler oder -vertreter diesbezüglich auf Sie zukommt. Denn nach Recherchen des dlz agrarmagazins haben diese Personen von der Ernteversicherung oftmals gar kein Schreiben erhalten und sind über die Änderungen damit nicht informiert.

11. Aufpassen bei Selbstbehalten

Mit
Selbstbehalten können Sie Ihre Beiträge für die Ernteversicherung senken. Doch je nach Anbieter beziehen sich die Selbstbehalte auf unterschiedliche Summen. Somit fällt auch der Geldbetrag, den Sie im Schadensfall selbst übernehmen müssen, unterschiedlich hoch aus. Bezieht er sich zum Beispiel auf die Gesamtversicherungssumme, sind die Prozentsätze rein optisch mit ein bis fünf Prozent relativ niedrig aber absolut sehr hoch.

12. Gut bei Lieferverträgen

Gerade bei Lieferverträgen mit Biogasanlagen oder anderen Verarbeitern kann eine Ernteversicherung gegen Hagel, Sturm oder Starkregen sinnvoll sein. Auch für Betriebe mit hoher Fremdkapitalbelastung oder hohem Pachtanteil ist ein Abschluss überlegenswert.
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