Der Bundesrat hat im Dezember grünes Licht für die nationale Milchsonderbeihilfe gegeben. Landwirte können noch bis spätestens 16. Januar 2017 die Beihilfe in Höhe von mindestens 0,36 Cent/kg beantragen.
Voraussetzung ist, dass von Februar 2017 bis April 2017 nicht mehr Milch angeliefert wird als im entsprechenden Vorjahresquartal von Februar 2016 bis April 2016.
Die Beihilfe wird gewährt für eine Jahresanlieferungsmenge von Dezember 2015 bis November 2016. Sie kann auch höher ausfallen, wenn nicht alle Landwirte in Deutschland diese beantragen. Die Mittel sind auf 116 Mio. Euro beschränkt, was bei 32 Milliarden kg Milcherzeugung in Deutschland rund 0,36 Cent/kg entspricht.
Weitere Infos zur Sonderbeihilfe finden Sie hier.
Steuer: Gewinne jetzt über drei Jahre verteilen
Ebenfalls haben die Bundesländer im Dezember der Gewinnglättung über drei Jahre zugestimmt, allerdings mit Bedenken. So hatten die Bundesländer Zweifel an dem "Nutzen und der Zielgenauigkeit" der Steuervergünstigung. Auch kritisierten die Länder den unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand.
Die Gewinnglättung steht nicht für juristische Personen zur Verfügung und ist auf neun Jahre befristet.
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