
Die Legehennen- und Schweinehalter in Niedersachsen setzen ein Signal für mehr Tierschutz im Stall: Nach aktuellem Stand sind insgesamt 249 Anträge von konventionellen und ökologischen Betrieben eingegangen, die künftig auf das Abschneiden von Schweineschwänzen oder Legehennenschnäbeln verzichten wollen.
Hinter den 249 Anträgen stecken 600.000 Legehennen und mehr als 115.000 Mastschweine. Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Anfrage von agrarheute.com mitteilt, seien im Jahr 2014 rund 4,5 Millionen Schweine in Niedersachsen gemästet und gut 20 Millionen Legehennen gehalten worden. Auch wenn die Zahl der teilnehmende Tiere dadurch deutlich relativiert wird, weist das Ministerium daruf hin, dass es sich hier um "Pioniere" handle und der Beginn für mehr Tierwohl gemacht sei.
Eingeplante Gelder reichen aus
Die Antragszahlen stellten laut Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) einen guten Mix aus kleinen und mittleren Betrieben sowie verschiedenen Haltungsformen dar. "Das eingeplante Fördergeld reicht, um alle Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, wahrscheinlich zu bewilligen. Antragsteller, die die Vorgaben einhalten, bekommen demnach also eine Zusage. Ein Ranking von Betrieben ist dieses Jahr damit nicht notwendig."
Für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung liegen Anträge auf Förderung im Volumen von mehr als 1,9 Millionen Euro vor, für mehr Tierschutz in der Legehennenhaltung könnten fast 950.000 Euro ausgegeben werden. Die Maßnahme läuft vorerst für ein Jahr. Für 2016 würde die Maßnahme mit langsam steigendem Gesamtetat dann erneut angeboten werden, um Schritt für Schritt mehr Tierwohl im Stall zu fördern.
Landwirte müssen auch an Schulungen teilnehmen
Für Schweine mit intaktem Ringelschwanz wird eine Prämie von 16,50 Euro gezahlt. Halter von Legehennen mit unversehrtem Schnabel und mehr Platz werden mit 1,70 Euro pro Tier honoriert. Die Förderungen können zusätzlich zur privatwirtschaftlichen Initiative Tierwohl des Handels erfolgen. Voraussetzung für die Förderung sind nicht nur jederzeit intakte Ringelschwänze und mehr Platz für Legehennen, sondern auch die Teilnahme an umfangreichen Beratungen und Schulungen.
Die Landwirtschaftskammer wird nun die Anträge prüfen und zeitnah bewilligen, heißt es von Seiten des Ministeriums. Im zweiten Halbjahr 2015 erfolgen die Pflichtberatungen für teilnehmende Schweinemäster und Ferkelerzeuger. Spätestens ab Dezember diesen Jahres stehen die ersten durch die Tierwohlprämien des Landes geförderten Mastschweine und Legehennen in den Ställen.
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