Update vom 21. Oktober 2022:
Der Bundestag hat gestern (20.10.) unter Zustimmung der Fraktionen der Ampelkoalition, der CDU/CSU-Fraktion und der Linken sowie unter Enthaltung der AfD-Fraktion die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende beschlossen. Die SPD-Abgeordnete und Agrarpolitikerin Isabel Mackensen-Geis begrüßte es, dass auch die Versicherten der SVLFG die Energiepreispauschale erhalten.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bis zum 15. Dezember 2022 an die 456.000 Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Der Bund stellt dafür insgesamt 137 Mio. Euro zur Verfügung.
Özdemir: Verdiente Wertschätzung
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte, er freue sich sehr, dass in der Bundesregierung Einigkeit darüber erzielen werden konnte, die Rentnerinnen und Rentner in der Landwirtschaft ebenso von den hohen Energiepreisen zu entlasten wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
"Diese Wertschätzung haben sie verdient", so Özdemir. Er dankte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), dass beide seine Forderung unterstützt hätten.
Umsetzung des dritten Entlastungspakets
Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatten sich die Koalitionsspitzen Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket wegen der hohen Energiepreise verständigt.
Zudem beschloss das Kabinett heute die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs auf eine Verdienstgrenze von maximal 2.000 Euro monatlich. Derzeit sind es 1.600 Euro. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition. Beschäftigung knapp über der Mini-Job-Schwelle mit geringeren Sozialbeiträgen soll erleichtert werden.
Wer erhält die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Wie wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen, wie das Ministerium weiter mitteilte.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.