Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist eine Vergünstigung der Einkommensteuer und wird Landwirten gewährt, die ihren Bauernhof als Lernort anbieten. Von 2.400 Euro (bis 31.12.2020) wurde die Pauschale auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht.
Dieser Betrag bleibt für Landwirte unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wie das Beratungsunternehmen Ecovis berichtet.
Erhalte ich die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro für Landwirte?
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
Die Tätigkeit als „Übungsleiter“ darf nicht hauptberuflich ausgeführt werden. Das heißt, sie muss sich klar von der Haupttätigkeit abgrenzen und sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen.
Des Weiteren muss die Tätigkeit im Dienst beziehungsweise Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft ausgeübt werden.
Außerdem muss sie einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Der gemeinnützige Zweck eines Schulbauernhofs liegt in der Förderung von Zielen der Allgemeinheit wie zum Beispiel Bildung oder Erziehung.
Erfüllt ein Landwirt diese Bedingungen, sind seine Einnahmen als Übungsleiter bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei.
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