Die Europäische Kommission hat den ersten Änderungsantrag zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (EPLR MV 2014-2020) genehmigt. Die neuen Maßnahmen sind laut Agrarministerium des Bundeslandes bereits für die Antragstellung 2016 wirksam.
"Mit zwei neuen Agrarumweltmaßnahmen schaffen wir Anreize zur verstärkten Sommerweidehaltung von Rindern und zur emissionsarmen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern. Diese zusätzlichen Programme haben wir in enger Abstimmung mit dem Bauernverband und den Umweltverbänden und dank der Zustimmung durch die Wirtschafts- und Sozialpartner auf den Weg gebracht", erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Sommerweidehaltung: 60 Euro Fördergeld pro Kuh
Mit der Sommerweidehaltung werde ein Aspekt der aktuellen Diskussion über eine gesellschaftlich anerkannte Nutztierhaltung umgesetzt. Es ist vorgesehen, dass Landwirte 60 Euro Fördermittel pro Kuh bekommen, wenn den Tieren zwischen 1. Mai und 30. November für fünf Monate zusammenhängend täglich Weidegang ermöglicht wird.
Die Förderung der emissionsarmen Ausbringung von Gülle fördere die Akzeptanz landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, indem mögliche Geruchsbelästigung während der Ausbringung verringert wird.
Präventionsmaßnahmen bei Wolf und Biber
Ein weiterer neuer Aspekt, der durch die Anpassung des EPLR MV 2014-2020 aufgenommen wurde, dient der Steigerung der Akzeptanz von bestimmten geschützten Tierarten, wie dem Biber und dem Wolf, indem Präventionsmaßnahmen gefördert werden können.
Im Falle von Schäden durch den Biber sind das beispielsweise
- der Einbau von Dammdrainagen (sogenannte Bibertäuscher),
- Gehölzummantelungen oder
- Anstriche mit Verbissschutzmitteln,
die die Nageaktivität des Tieres reduzieren.
Für Wölfe sind Präventions- und Managementmaßnahmen denkbar, etwa die Ermittlung von Populationsgrößen. Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen, Verbände oder Unternehmen. Die Bewilligungsbehörde ist das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
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