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Steuer und Finanzen

Ab 2015: Beitrag zur Berufsgenossenschaft im Voraus fällig

am Donnerstag, 25.12.2014 - 14:06 (Jetzt kommentieren)

Bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft gibt es ab 2015 Änderungen: Sie müssen künftig im Voraus gezahlt werden. Die erste Abschlagszahlung ist zum 15. Januar 2015 fällig.

Landwirt im Büro
Die Beiträge für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft werden ab 2015 im Vorschussverfahren erhoben. Die Bescheide wurden nach Informationen des Deutschen Bauernverbandes bereits im Dezember an die Versicherten versandt.

Drei Termine für die Abschlagszahlungen zur Berufsgenossenschaft

Die Abschlagszahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:
  • 15. Januar 2015
  • 15. Mai 2015
  • 15. September 2015.
Grundlage für die Berechnung der Abschlagszahlungen ist der Beitrag aus dem Jahr 2014.

Zwei Varianten für Betriebe

Für Betriebe, die im vergangenen Jahr einen Beitrag von mehr als 305 Euro nach Abzug von Bundesmitteln gezahlt haben und der Berufsgenossenschaft eine Einzugsermächtigung erteilt haben, betragen die ersten beiden Abschlagszahlungen jeweils 40 Prozent des vorjährigen Beitrags.
 
Für Betriebe mit einem geringeren Beitrag oder bei fehlender Einzugsermächtigung wird am 15. Januar 2015 ein Abschlag in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresbeitrages erhoben.
 
Für beide Fälle erfolgt die Endabrechnung im August 2015 mit Fälligkeit zum 15. September 2015. Gleichzeitig mit der Endabrechnung sollen dann die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 mitgeteilt werden. 
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