Ab 2015 gelten in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) neue Beitragssätze. Nach Informationen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ändern sich die Beiträge folgendermaßen:
Alte Bundesländer: 232 Euro/Monat (bislang: 227 Euro)
Neue Bundesländer: 199 Euro/Monat (bislang 192 Euro)
Der Beitragszuschuss wird entsprechend angepasst (siehe Tabelle).
Weniger Rentenbeiträge in der gesetzlichen Versicherung, höhere Beiträge für Landwirte
Während die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung sinken, steigen diese für Landwirte an. Der Grund dafür liegt in der Berechnung des Beitragssatzes für Landwirte, berichtet die landwirtschaftliche Sozialversicherung:
Denn dafür wird unter anderem das Durschnittsentgelt der gesetzlich Rentenversicherten herangezogen. Das ist im Schnitt deutlich gestiegen und führt jetzt dazu, dass Landwirte höhere Beiträge zahlen müssen.
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