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Steuer und Finanzen

Abschlagfrei mit 63 in Rente

am Donnerstag, 23.01.2014 - 13:17 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Landwirte sollen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Das ist eine der geplanten Änderungen im Rentenrecht.

Die geplanten Änderungen im Rentenrecht sollen in wesentlichen Teilen auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz hervor. Das Bundesarbeitsministerium hat ihn in der vergangenen Woche vorgelegt. Danach sollen Landwirte, die 45 Jahre Beiträge zur AdL gezahlt haben, ebenfalls abschlagfrei mit 63 Jahren in Rente gehen können.

Höhere Erwerbsminderungsrente in Aussicht

Darüber hinaus sollen Landwirte sowohl in den Genuss der erhöhten Erwerbsminderungsrente als auch der geplanten Anhebung des Budgets für medizinische Rehabilitationsleistungen sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe kommen.
 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert in diesem Zusammenhang, dass Landwirte, die ihren Betrieb aufgegeben haben und deswegen in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt sind, nicht schlechter gestellt werden dürfen. Deren Beitragszeiten in der AdL seien bei der Ermittlung der Anzahl der Beitragsjahre anzurechnen, so der DBV.
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