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Wessen Heizung einem älteren Modell angehört, der sollte jetzt einen Blick in den Heizraum werfen. Denn alte Kessel müssen raus. Das hat die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen noch einmal bestätigt.
Kontrolliert wird das ganze vom Bezirksschornsteinfeger.
Diese Heizkessel müssen raus
Die alten Heizkessel müssen laut Energieeinsparverordnung raus, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
- Alter der Öl- und Gasheizung über 30 Jahre
- die Heizung verfügt über einen so genannten Konstanttemperaturkessel
Erst Übergangsfrist, dann Bußgeld
Kontrolliert werden soll die Austauschpflicht vom Bezirksschornsteinfeger. Wenn der Heizkessel noch nicht ausgetauscht ist, erhält er eine "angemessene Frist zur Nacherfüllung". Wird der Kessel innerhalb der Frist nicht ausgetauscht, droht ein Bußgeld.
Die Schornsteinfeger selbst haben der Bundesregierung zufolge aber nicht die Kompetenz, alte Kessel stillzulegen. Alte Heizungen mit Konstanttemperaturkessel gelten verglichen mit modernen Brennwertheizungen als ausgesprochen ineffizient.
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