Zahlungsansprüche, die Sie seit der Vergabe 2015 nicht aktiviert haben, werden Anfang 2018 vom Staat entschädigungslos wieder eingezogen. Sie sollten daher vor der Antragstellung Mitte Mai 2017 prüfen, welche Zahlungsansprüche 2016 nicht beantragt waren, und diese dann beantragen oder rechtzeitig an Dritte übertragen, damit sie erhalten bleiben.
Zahlungsansprüche bis 15. Mai stellen
Seit Anfang April 2017 ist die Übertragung von Zahlungsansprüchen in der Invekos-Datenbank www.zi-daten.de möglich. Zahlungsansprüche können Sie mit oder auch ohne Flächen verpachten oder verkaufen. Übertragene Zahlungsansprüche können Sie nur aktivieren, wenn sie bis spätestens 15. Mai 2017 in der Datenbank übertragen sind. Spätestens zum 9. Juni 2017 müssen die Abgeber und Übernehmer die ZA-Übertragung abgeschlossen haben, also die Abgeber- und Übernehmerbuchung muss durchgeführt sein.
Vorsicht: Die Zahlungsansprüche können Sie nur in dem Bundesland aktivieren, in dem sie gelten. Erst ab 2019 ist eine Übertragung der Basis-Zahlungsansprüche auch über Bundesländergrenzen hinweg möglich, weil dann die Basisprämien einheitlich sind. Auch übertragene Zahlungsansprüche verfallen, wenn diese zwei Jahre lang nicht aktiviert wurden.
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