Die Hausbanken stellen Anträge für Landwirte oder Gartenbauer. Abhängig vom Investitionsort werden die elektronischen Anträge automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird in der Regel binnen zehn Arbeitstagen über die Anträge entschieden.
Wer wird gefördert?
Existenzgründer und bestehende kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro aus Landwirtschaft, Fischzucht- und Forstwirtschaft sowie nicht gewerblichem Gartenbau.
Welche Investitionen werden gefördert?- Nachfolgen und Übernahmen
- Existenzgründungen
- Erwerb von Flächen und Gesellschaftsanteilen
- Aus- und Umbauten
- Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen
- Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
- Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen
Wie wird gefördert? 60-prozentige Bürgschaften für Kredite bis maximal eine Million Euro bei bestehenden Unternehmen oder Betriebsübernahmen bzw. 0,5 Millionen Euro bei Existenzgründungen. Die Provisionen liegen je nach Bonität, Sicherheiten, Laufzeit und Tilgung des Kredits zwischen 0,5 und 2,2 Prozent pro Jahr.
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