Land- und Forstwirte können für das vergangene Wirtschaftsjahr wieder eine Agrardieselvergütung bekommen. Sie beträgt 21,48 Cent/Liter und muss bis zum 30. September 2019 beantragt werden. Hier finden Sie alle Fakten zur Agrardieselvergütung bzw. dem Agrardieselantrag.
Erstmaliger Antrag: Agrardieselantrag für 2018
Wer erstmals die Vergütung beantragt, nutzt das Formular 1140 und fügt folgende Unterlagen bei:
- Quittungen oder Lieferbescheinigungen
- Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist),
- von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143) und
- Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148).
Wer den Antrag nicht ausdrucken möchte, kann ihn hier elektronisch ausfüllen.
Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags ist nicht ausreichend.
Hier ausdrucken: Ausführlicher Agrardieselantrag 2018
Vereinfachter Agrardieselantrag für 2018
Der vereinfachte Antrag, das Formular 1142, kann verwendet werden, wenn
- der Antragsteller im Jahr 2018 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt hat, der nicht abgelehnt wurde,
- sich seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben
- der Antragstellerim Zeitpunkt der Antragstellung und der Verwendung der Energieerzeugnisse kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist (i.S.v. Art. 1 Abs. 4 Buchstabe c) i.V.m. Art. 2 Nr. 18 der VO (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014)
Wer den Antrag nicht ausdrucken möchte, kann ihn hier elektronisch ausfüllen.
Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags ist nicht ausreichend.
Hier ausdrucken: Vereinfachter Agrardieselantrag 2018
2019: kein separates Selbsterklärungs-Formular mehr nötig
Bei den Anträgen, die 2017 für das Jahr 2016 abgegeben wurden, war es erstmals Pflicht, die sogenannte Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) einzureichen. Seit dem 01.01.2018 hat sich dies geändert: Die benötigten Informationen werden in den oben genannten Agrardieselanträgen mit abgefragt (im Antrag 1140 unter Punkt 4 und im Antrag 1142 dadurch, dass der Antragsteller versichert, kein Unternehmen in Schwierigkeiten zu sein). Unter Punkt 2 wurden zudem die Informationen zu dem "Erhalt von unzulässigen/unvereinbaren Beihilfen" abgefragt.
Hier gelangen Sie zu den beihilferechtlichen Vorgaben.
Hier finden Sie alle neuen Agrardiesel-Formulare und Fristen in der Übersicht.