Bislang reichte es aus, wenn Landwirte, die einen Antrag auf Agrardieselvergütung stellen, den Zoll einmalig über die Umstände von nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeugnutzung informierten. Laut Zoll mussten Autos mit Dieselmotoren nicht in die Liste der nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeuge aufgenommen werden, wenn sie nur aus versicherungstechnischen Gründen auf den Antragsteller zugelassen sind und von einem Familienangehörigen (zum Beispiel von einem auswärts studierenden Kind) genutzt werden.
Tankbelege für nichtlandwirtschaftliche Fahrzeuge aufheben
Laut BBV sind nun jedoch einzelne Antragsteller aufgefordert worden, genauere Auskünfte zu solchen Fahrzeugen zu erteilen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass es sich um Nachfragen im Rahmen der aktuellen Antragstellung handelt und Tankbelege aus dem Jahr 2016 im Zweifel nicht vorgelegt werden können.
Allen möglicherweise betroffenen Antragstellern wird geraten, - wie es viele ohnehin schon jetzt machen - vorsorglich die Tankbelege für diese Fahrzeuge aufzuheben.
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