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Produktion und Förderung

Agrarinvestitionsförderung 2013: Anträge jetzt vorbereiten

am Dienstag, 18.12.2012 - 13:35 (Jetzt kommentieren)

Wer im Jahr 2013 das Agrarinvestitionsförderprogramm für seine Investition nutzen will, sollte sich schon jetzt mit den Anträgen beschäftigen.

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für das Förderjahr 2013 befindet sich zurzeit noch in der Vorbereitung, so dass die Vorgaben für das neue Antragsverfahren nicht endgültig feststehen. Die Antragstellung ist für den Zeitraum 14.01. bis 08.02.2013 vorgesehen. Bei Interesse sollten die Anträge jetzt vorbereitet werden. Allerdings ist eine vorhandene Baugenehmigung notwendiger Antragsbestandteil.

Bis 30 Prozent des Investitionsvolumens können gefördert werden

Gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent (%) und bei Erfüllung besonderer Anforderungen 30 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Um landwirtschaftlichen Unternehmern, die auch Gewerbebetriebe bewirtschaften, den Zugang zur AFP-Förderung zu erleichtern, soll das Umsatzkriterium für die Förderung voraussichtlich von bisher 50 % auf 35 % der Umsatzerlöse aus der Land- und Forstwirtschaft gesenkt werden.
Weiterhin darf die steuerliche Vieheinheitengrenze nicht überschritten werden. Außerdem muss der Betrieb die Mindestgröße entsprechend dem Gesetz über die Altershilfe von derzeit acht Hektar landwirtschaaftliche Fläche haben. Förderfähig sind auch Tierhaltungskooperationen gem. § 51 a Bewertungsgesetz.
  • Mehr Tierwohl, mehr Förderung (13.12.2012) ...
  • GAK: Aigner bekommt voraussichtlich keine Mehrheit (12.12.12) ... 

Separater Güllebehälter wird bezuschusst

Der Zuschuss für den Bau eines separaten Güllebehälters (d. h. nicht unter einem Stall) wird voraussichtlich 25 % bzw. sogar 35 % betragen, wenn gleichzeitig ein Stall besonders tiergerecht nach der Anlage zur Richtlinie gebaut wird. In Güllebehältern darf kein Gärsubstrat gelagert werden. Bei der Abdeckung von Güllebehältern soll eine künstliche (bei Schweinen) beziehungsweise natürliche Schwimmdecke (bei Rindern) ausreichen. Es sind mindestens zwei Buchabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2010/11 und 2011/12 vorzulegen.
  • Neuausrichtung der Investitionsförderung unklar (19.11.2012) ...
  • Widerstand gegen Umbau der Agrarinvestitionsförderung (25.04.2012) ...

25 Millionen Euro stehen für das AFP 2013 zur Verfügung

Gefördert werden Investitionen in langlebige, bauliche oder technische Wirtschaftsgüter wie Stallgebäude oder Maschinenhallen. Nicht förderfähig sind Vorhaben der Tierhaltung, durch die die in Anlage 1 Spalte 1 UVP-Gesetz genannte Größe überschritten wird.
 
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro und das maximal förderfähige Investitionsvolumen 750.000 Euro. Um die Förderung stärker an der Bedürftigkeit auszurichten, ist eine Prosperitätsgrenze in Höhe von 200.000 Euro bei Ehegatten und 170.000 Euro bei Ledigen eingeführt worden. Die Prosperität wird anhand der positiven Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Einkommensteuerbescheide ermittelt. Voraussichtlich stehen im Jahr 2013 25 Millionen Euro für die Agrarinvestitionsförderung zur Verfügung. Es wird kein Windhundverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Mittel erfolgt mit einem Ranking der Anträge.

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