Gefördert werden Investitionen in langlebige, bauliche oder technische Wirtschaftsgüter wie Stallgebäude oder Maschinenhallen. Nicht förderfähig sind Vorhaben der Tierhaltung, durch die die in Anlage 1 Spalte 1 UVP-Gesetz genannte Größe überschritten wird.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro und das maximal förderfähige Investitionsvolumen 750.000 Euro. Um die Förderung stärker an der Bedürftigkeit auszurichten, ist eine Prosperitätsgrenze in Höhe von 200.000 Euro bei Ehegatten und 170.000 Euro bei Ledigen eingeführt worden. Die Prosperität wird anhand der positiven Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Einkommensteuerbescheide ermittelt. Voraussichtlich stehen im Jahr 2013 25 Millionen Euro für die Agrarinvestitionsförderung zur Verfügung. Es wird kein Windhundverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Mittel erfolgt mit einem Ranking der Anträge.
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