Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November 2010 wurden die Veröffentlichungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der EuGH erklärte die EU-Rechtsgrundlagen über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarzahlungen teilweise für ungültig, soweit sie bei natürlichen Personen die Veröffentlichung personenbezogener Informationen vorschreiben, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während derer sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden.
Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass eine solche Offenlegung einen Grundrechtseingriff darstelle und insbesondere aus Sicht des Datenschutzes problematisch sei.
Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten hatten unmittelbar nach dem Urteil die Veröffentlichung sämtlicher Daten vorerst gestoppt und eine umfassende Prüfung des Urteils vorgenommen. Die Aussetzung der Veröffentlichung umfasste auch die Informationen über juristische Personen, deren Veröffentlichung der EuGH grundsätzlich nicht beanstandete, da die Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen durch die zuständigen Stellen in der gebotenen Kürze der Zeit weder technisch noch verwaltungsmäßig möglich war.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.