Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Produktion und Förderung

Wie sich Agrarumweltmaßnahmen finanziell rechnen können

am Samstag, 04.10.2014 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Agrarumweltmaßnahmen wie Blühstreifen sind nicht nur etwas für Idealisten. Sie können sich betriebswirtschaftlich und finanziell durchaus rechnen. Das beweist die ARiWa GbR im südlichen Rheinland.

Georg Freiherr von Loë, Landwirt aus Wachtberg-Adendorf freut sich über den Blühstreifen, auch wenn dieser ein bisschen wüst und strubbelig aussieht. Das ist nicht der Anblick, den ein Ackerbauer im Allgemeinen schätzt. Doch Georg von Loë weiß, diese Agrarumweltmaßnahme nutzt nicht nur der Natur, sondern auch seinem Betrieb, der ARiWa GbR. Insgesamt rund 14 Hektar Blühflächen hat der Betrieb darum angelegt. Die Blühstreifen bedeuten nicht nur einen höheren Erlös, sondern sie haben zusätzlich arbeitswirtschaftliche Vorteile.
 
Wer sie geschickt anlegt, kann damit ungleichförmige Schläge in eine besser zu bearbeitende Rechteckform bringen. Oder die Streifen werden an Bächen oder Vorflutern angelegt. Das erleichtert die Einhaltung der Auflagen für Düngung und Pflanzenschutz.

ARi Wa GbR bewirtschaftet 563 Hektar

Der Landwirtschaftsbetrieb gehört von Loë gemeinsam mit den beiden Mitgesellschaftern Dr. Ulrich Müller von Blumencron und Dr. Jobst von Schaaffhausen. Zu dritt bewirtschaften sie 563 Hektar Ackerland am Südrand der Köln-Aachener-Bucht. Alle seine Flächen liegen in Nordrhein-Westfalen. Von den vom Land angebotenen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) werden die Programme für Uferrandstreifen, Blühstreifen beziehungsweise Blühflächen sowie vielfältige Fruchtfolge und Vertragsnaturschutz genutzt. Hinzu kommen 50 Feldlerchenfenster in Zusammenarbeit mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft.

Kosten-Nutzen-Kalkulation für Blühstreifen

Vor der Entscheidung für eine Agrarumweltmaßnahme steht für von Loë jedoch in jedem Fall eine betriebswirtschaftliche Prüfung. Nur wenn die angebotene Förderung die Summe aus Erlöseinbußen und vermiedenen Kosten übertrifft, kommt eine Teilnahme in Frage. Für einen Blühstreifen könnte die Kalkulation so aussehen:
 
Von einem durchschnittlichen Weizenertrag von rund 90 dt/ ha, den der Betrieb im fünfjährigen Mittel knapp erreicht, werden 20 % abgezogen, weil der Streifen auf ertragsschwachen Teilflächen zum Beispiel im Waldschatten, auf Steinkuppen oder in Wasserlöchern angelegt wird. Es verbleiben also 72 dt/ha. Multipliziert mit dem erwarteten Weizenpreis von 20 €/dt ergibt sich ein Erlös in Höhe von 1.440 €/ha. Davon werden die variablen Kosten in Höhe von 650 €/ha abgezogen. Als Deckungsbeitrag aus dem Weizenanbau auf der potenziellen Blühfläche ergeben sich somit 790 €/ha. Dem stand in der vergangenen Förderperiode ein Zuschuss in Höhe von 850 €/ha entgegen. Die Agrarumweltmaßnahme 'Blühstreifen' versprach unter diesen Voraussetzungen einen Mehrerlös gegenüber dem Weizenanbau von 60 €/ha. Die Entscheidung fällt damit leicht.

Agrarmaßnahme Uferrandstreifen

Entlang von anerkannten Gewässern nutzt die ARiWa GbR auch das Uferrandstreifenprogramm. Innerhalb dieser AUM wird in Nordrhein-Westfalen die Anlage eines Uferstreifens von 3 bis 30 m Breite für die Dauer von fünf Jahren mit 865 €/ha auf Ackerflächen und 480 €/ha auf Grünland unterstützt. Die Streifen müssen mit mehrjährigen Grasarten begrünt werden. Pflanzenschutz, Düngung und Beweidung sind verboten. Die ARiWa GbR hat im laufenden Jahr gut 5 ha Uferrandstreifen angelegt. So werden die Feldarbeiten erleichtert, Cross Compliance relevante Behandlungsfehler vermieden und zugleich der Gewinn optimiert  und das alles geht einher mit einem aktiven Beitrag zum Gewässerschutz.

Programm 'Vielfältige Fruchtfolge'

Von Loë ist keinesfalls sicher, in welchem Umfang sich die ARiWa GbR ab dem Wirtschaftsjahr 2015/16 zu neuen Agrarumweltmaßnahmen verpflichten wird. Eine Änderung des Förderprogramms könnte erheblichen Einfluss auf die Fruchtfolge nehmen. Aktuell hat der Betrieb nämlich fast seine gesamte Ackerfläche zum Programm "Vielfältige Fruchtfolge" angemeldet. Dazu müssen mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten angebaut werden. Der Mindestanteil der Hauptfruchtarten beträgt - außer bei Leguminosen - mindestens 10 % der Ackerfläche und höchstens 30 %. Der Getreideanteil darf zwei Drittel der Ackerfläche nicht überschreiten. Die erlaubten Obergrenzen erfordern jedoch alljährlich ein geschicktes Jonglieren mit den Anbauflächen, die sich auf über 80 Schläge verteilen. Doch der Aufwand lohnt sich. Die Förderung beträgt derzeit noch 65 €/ha Ackerfläche ohne Doppelförderung. 

Verwaltungsaufwand muss sich lohnen

Ein zentraler Kritikpunkt an den Agrarumweltmaßnahmen ist für von Loë der hohe Verwaltungsaufwand. Die Förderbedingungen müssen genau geprüft, das Angebot durchgerechnet, die potenziellen Flächen vermessen und schließlich exakt angelegt und nach Vorschrift gepflegt werden. "Für einen Betrieb mit 50 ha Fläche, der 0,5 ha Blühstreifen anlegen will, lohnt sich der Aufwand gar nicht", sagt von Loë. Anders sieht es aus, wenn die Vorbereitung zwar fast die gleiche Zeit in Anspruch nimmt, die praktische Umsetzung aber blockweise auf beispielsweise 10 oder 15 ha erfolgt. "Dann entsteht eine Win-Win-Situation für die Landwirtschaft und die Gesellschaft", sagt von Loë, mit dem wir mittlerweile zum betriebseigenen Getreidelager am Ortsrand von Ringsheim gefahren sind.

Pflegeauflagen sind nicht praxisgerecht

Doch auch wenn die Prämienhöhe betriebswirtschaftlich passt, bleibt ein Wermutstropfen: Die Pflegeauflagen sind nicht immer praxisgerecht. Blühstreifen dürfen erst nach dem 31. Juli gehäckselt werden. "Das ist arbeitswirtschaftlich ungünstig, weil wir dann mitten in der Ernte sind. Aber auch mit dem Ziel, die Lebensbedingungen für gefährdete Pflanzen und Tiere zu verbessern und die Kulturlandschaft zu erhalten, ist dieser späte Termin nicht vereinbar. Er führt dazu, dass auf den Blühflächen schon ab dem zweiten Jahr hohe Gräser die schwachwüchsigeren Arten erdrücken. Nach wenigen Jahren ist der Bestand verarmt", bedauert von Loë. Die Pflegebeschränkung führt somit zu einer Unterdrückung von Arten, die eigentlich gefördert werden sollen. Der Landwirt wünscht sich darum eine Verkürzung der Sperrfrist auf Ende Juni. Nach seiner Erfahrung wäre das möglich, ohne bodenbrütende Vögel zu gefährden. Zugleich könnten die Pflegemaßnahmen in der arbeitsärmeren Zeit vor Erntebeginn durchgeführt werden.
  • LBV Brandenburg sieht Defizite bei Agrarumweltmaßnahmen (23. Mai) ...
  • Agrarumwelt-Programm KULAP 2014 nimmt Konturen an (13. Feb.) ...

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...