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In der NRW-Datenbank sollen Tierärzte und Geflügelhalter alle Angaben zur Verschreibung und Anwendung von Antibiotika bei
Mastgeflügel eingeben. Erfasst werden nur Angaben, die schon jetzt per Gesetz zu dokumentieren sind. Dazu gehören der Wirkstoff und die Dosierung, das Abgabe- und Anwendungsdatum sowie die behandelten Tiere. Das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird die Daten auswerten. Eine erste Auswertung zur Festlegung von Vergleichszahlen soll in etwa drei Monaten vorliegen. Veterinäre und Geflügelmäster, die besonders viele Antibiotika verwenden, sollen dann gezielt beraten werden. Zugriff auf die Daten erhalten auch die amtlichen Kontrollstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Weitere Informationen zur geplanten Datenbank finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: hier...
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