Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine abschlagsfreie
Rente mit 63 sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) eingeführt werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass die Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der Alterssicherung der Landwirte übertragen werden sollen. Um Ungleichbehandlungen zwischen Landwirten und Nicht-Landwirten vorzubeugen, fordert der DBV ferner die Berücksichtigung der Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte.
Personen, die aufgrund veränderter Lebenslagen von der Alterssicherung der Landwirte in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt hätten, könnten so die Voraussetzung einer 45-jährigen Beitragszeit erfüllen. Dies sei nur möglich, wenn die Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
- Abschlagsfrei mit 63 in Rente (23. Jan)
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