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Produktion und Förderung

Antibiotika-Datenbank: So sieht es in der Praxis aus

am Mittwoch, 17.06.2015 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Mit Einführung der neuen Antibiotikadatenbank teilt das Bundesamt BVL den Tierhaltern halbjährlich die betriebsindividuellen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit. Wer über den bundesweiten Kennzahlen liegt, muss reagieren.

Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht nun halbjährlich zum Vergleich die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 zur Therapiehäufigkeit für zur Mast gehaltene Rinder, Schweine, Hühner und Puten.
Die Kennzahl 1, der Median, ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller bundesweit erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen.
Die Kennzahl 2, das dritte Quartil, ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen.
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Wo steht mein Betrieb?

Kennzahl zwischen 1 und 2: Liegt die Kennzahl des Betriebs zwischen 1 und 2, muss der Betriebsleister mit seinem Tierarzt prüfen, ob er den Antibiotikaeinsatz in seinem Betrieb verringern kann. Sein Antibiotikaverbrauch liegt im gelben (Warn-)Bereich.
 
Kennzahl 2: Liegt der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen halbjährlichen Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, muss der Tierhalter innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen in Niedersachsen dem LAVES vorlegen.
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Was muss ich tun?

Im Maßnahmenplan, den man am besten zusammen mit seinem Tierarzt erstellt, sind bestimmte Angaben zum Betrieb vorgeschrieben.
  • Angaben zum Zu- oder Verkauf der Tiere
  • Angaben zur Hygiene
  • Angaben zur Fütterung einschließlich Wasserversorgung (z.B. mehlförmiges oder pelletiertes Futter, Art der Kälbertränke)
  • Art und Weise der Mast
  • Mastdauer (z. B. Aufzucht und Mast oder spezialisierte Aufzucht bestimmter Mastabschnitte, mit/ ohne Vorgriff bei Masthühnern, Mast von Putenhähnen und/oder Putenhennen)
  • Angaben zur Ausstattung, Einrichtung und Besatzdichte der Ställe
  • Name und Anschrift des Hoftierarztes
  • Begründung, warum man vermutlich im Betrieb die Kennzahl 2 überschreitet
  • Angaben zum Krankheitsgeschehen, einschließlich Befunden zur Diagnostik und Tierverlusten sowie bestehenden Prophylaxeprogrammen zu machen.
  • Einzelheiten der beabsichtigten Maßnahmen, mit denen eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erreicht werden soll
  • Sind Maßnahmen notwendig, die länger als sechs Monate dauern wird, wie etwa Umbauten, muss der Maßnahmenplan mit einem Zeitplan ergänzt werden

Weitere Schritte

Das LAVES prüft dann den Plan und kann Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen festlegen. Die Kontrollen im ersten Jahr werden schwerpunktmäßig dazu dienen, die Mitteilungen selbst zu überprüfen, um häufige Meldefehler zu erkennen. Beispielsweise wird anhand der betrieblichen Unterlagen kontrolliert, ob die in HI-Tier mitgeteilten Angaben zum Antibiotikaeinsatz bzw. zu den Tierzahlen mit dem tatsächlichen Antibiotikaeinsatz bzw. den Tierzahlen übereinstimmen. Dabei sollen auch Tierhaltungen überprüft werden, bei denen keine Therapiehäufigkeit errechnet werden konnte, da die Angaben zu den Tierzahlen unplausibel sind.
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