Nach QS-Angaben waren vom Start der Datenübertragung, dem 19. Dezember, bis zum 12. Januar insgesamt 288.285 Daten übertragen worden, die für die Meldung an HIT relevant sind. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten auch 2.144 Tierärzte die Verpflichtungserklärung unterzeichnet, mit der sie Zugang zur QS-Antibiotikadatenbank bekommen und Behandlungsbelege eingeben können. Bis zum 12. Januar hatten 9.340 Betriebe ihre Tierhaltererklärung an QS abgegeben. Für Tierhalter ist die vollständige Eingabe der Behandlungsbelege Voraussetzung für die weitere Lieferberechtigung ins QS-System.
Die Daten sind in den Bestandsbüchern der Betriebe bereits lückenlos aufgeführt, müssen bei Masttieren den Behörden nun aber zusätzlich elektronisch übermittelt werden. Im Einzelnen zählen dazu
- die Bezeichnung der angewendeten Arzneimittel,
- die Art und Anzahl der behandelten Tiere,
- die Dauer der Behandlung und
- die Gesamtmenge des verbrauchten Arzneimittels.
Bereits zum 1. Juli 2014 hatten die Halter von Masttieren ihre Bestandsdaten sowie die Nutzungsart an die Datenbank melden müssen. Für die Weitergabe dieser Daten an HIT muss QS von den Tierhaltern einmalig eine Ermächtigung erteilt werden, in der geregelt wird, welche Daten übertragen werden sollen. QS prüft täglich, ob neue Ermächtigungen erteilt wurden, um die weiteren meldefähigen Daten ebenfalls an HIT zu übertragen. Die Schnittstelle zwischen der
QS- und der
HIT-Datenbank steht seit Anfang Dezember 2014. Damit ist das Ziel erreicht, doppelte Eingaben für das Antibiotikamonitoring zu vermeiden.
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