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Produktion und Förderung

Antibiotika: Meldefrist vorbei, jetzt wird verglichen

am Freitag, 23.01.2015 - 14:53 (Jetzt kommentieren)

Die erste Meldefrist ist abgelaufen. Genügend Daten zur Antibiotikabehandlung sind erstmal da. Qualifizierte Schlüsse lassen sich aber erst ziehen, wenn die Zahlen geprüft sind.

Am 14. Januar endete die erste staatliche Meldefrist für die halbjährliche elektronische Übermittlung von Antibiotikaanwendungen in der Nutztierhaltung abgelaufen. "Die Meldemoral ist allen Unkenrufen zum Trotz positiv", sagt Dr. Arno Piontkowski vom Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen einer Diskussion auf dem ErlebnisBauernhof zum Thema "566 Tage neues AMG: Funktioniert das Antibiotika-Minimierungskonzept?" wurde über den aktuellen Stand in den Ländern informiert.
 
Mit der 16. AMG-Novelle werden seit 1. April 2014 betriebsbezogen im halbjährlichen Turnus:
  • die Arzneimittelbezeichnung,
  • Art und Anzahl der behandelten Tiere,
  • Anzahl der Behandlungstage und
  • die Anzahl der im Berichtszeitraum gehaltenen Tiere erfasst.
Nach dem Antibiotika-Minimierungskonzept, dem Kernstück der 16. AMG-Novelle, mussten Tierhalter, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erstmalig den Einsatz von Antibiotika in eine staatliche Datenbank einpflegen. Erklärtes Ziel: Anhand der ermittelten bundesweiten Kennzahlen können Betriebe ihre individuelle Situation beurteilen. Resistenzbildungen sollen mittelfristig reduziert werden. "Richtig arbeiten kann man mit den Zahlen, wenn die Daten überprüft worden sind. Das Ganze ist kein fixes System. Wir sollten aber auch einige Zeit ins Land ziehen lassen, um Änderungen daran zu machen", erklärt Bernhard Kühnle vom Bundeslandwirtschaftsministerium. 

Antibiotika-Monitoring: Schnittstelle stand seit Dezember

Nach QS-Angaben waren vom Start der Datenübertragung, dem 19. Dezember, bis zum 12. Januar insgesamt 288.285 Daten übertragen worden, die für die Meldung an HIT relevant sind. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten auch 2.144 Tierärzte die Verpflichtungserklärung unterzeichnet, mit der sie Zugang zur QS-Antibiotikadatenbank bekommen und Behandlungsbelege eingeben können. Bis zum 12. Januar hatten 9.340 Betriebe ihre Tierhaltererklärung an QS abgegeben. Für Tierhalter ist die vollständige Eingabe der Behandlungsbelege Voraussetzung für die weitere Lieferberechtigung ins QS-System.
 
Die Daten sind in den Bestandsbüchern der Betriebe bereits lückenlos aufgeführt, müssen bei Masttieren den Behörden nun aber zusätzlich elektronisch übermittelt werden. Im Einzelnen zählen dazu
  • die Bezeichnung der angewendeten Arzneimittel,
  • die Art und Anzahl der behandelten Tiere,
  • die Dauer der Behandlung und
  • die Gesamtmenge des verbrauchten Arzneimittels.
Bereits zum 1. Juli 2014 hatten die Halter von Masttieren ihre Bestandsdaten sowie die Nutzungsart an die Datenbank melden müssen. Für die Weitergabe dieser Daten an HIT muss QS von den Tierhaltern einmalig eine Ermächtigung erteilt werden, in der geregelt wird, welche Daten übertragen werden sollen. QS prüft täglich, ob neue Ermächtigungen erteilt wurden, um die weiteren meldefähigen Daten ebenfalls an HIT zu übertragen. Die Schnittstelle zwischen der QS- und der HIT-Datenbank steht seit Anfang Dezember 2014. Damit ist das Ziel erreicht, doppelte Eingaben für das Antibiotikamonitoring zu vermeiden.

Antibiotikabgabe: Erstmalig vergleichbarer Benchmark

Durch die neuen gesetzlichen Regeln wird laut bpt erstmals die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in den einzelnen Betriebstypen für die Betriebe und die Überwachung erkennbar. Überschreitet der Tierhalter den Vergleichswert längerfristig, muss er mit dem Tierarzt die Gründe für den umfangreichen Antibiotikaeinsatz erkennen und für eine Verringerung sorgen. Bei einem deutlich erhöhten Medikamenteneinsatz muss innerhalb von zwei Monaten den zuständigen ein schriftlicher Reduktionsplan übermittelt werden. Die Behörden können Änderungen und eventuell auch zusätzliche Maßnahmen anordnen. Fällt der Betrieb wiederholt durch einen weit überdurchschnittlichen Antibiotikaeinsatz auf oder leistet er den behördlichen Anordnungen keine Folge, droht ihm sogar ein Verbot der Tierhaltung.
  • Neun Länder plädieren Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tiermast (16. Januar) ... 
  • Zehn Fakten zu MRSA in der Nutztierhaltung (22. November 2014) ...
Mit Hilfe des Monitorings sei nun ein Benchmark-Instrument für Tierhalter und -ärzte vorhanden. Nach fünf Jahren ist eine Evaluierung des Systems geplant. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, wie sich durch einen bundesweiten Vergleich der Antibiotikaeinsatz reduzieren lässt. Auch könnte ein Verschreibungsverhalten, dass sich über die Jahre eingeschlichen hat, bei dem ein oder anderen Tierarzt korrigieren. Auf den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Behandlung der Nutztiere ist aber im Hinblick auf eine tiergerechte Haltung auch künftig nicht zu verzichten.  

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