Nach intensiven Gesprächen hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG-TAM) die Meldung von Antibiotikaabgaben in die
HIT-Datenbank angepasst. Nach Angaben der QS Qualität und Sicherheit GmbH ist damit eine gesetzeskonforme und praxisgerechte Datenübertragung möglich. Alle Daten zur Abgabe von Antibiotika können nun von QS in die staatliche HIT-Datenbank fließen.
Damit QS die Daten an die HIT-Datenbank melden kann, muss jeder Tierhalter einmalig eine formelle Tierhaltererklärung abgeben. Darin wird geregelt, welche Daten aus der QS-Datenbank an die staatliche HIT-Datenbank weitergegeben werden sollen. Die Abgabe der Tierhaltererklärung erfolgt online direkt in der HIT-Datenbank. Sie kann alternativ auch schriftlich abgegeben werden, jedoch ist die Vorgehensweise dazu in den Bundesländern unterschiedlich und muss individuell bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden.
Die Bündler im QS-System und die am Antibiotikamonitoring beteiligten Tierärzte wurden in den vergangenen Tagen durch die QS Qualität und Sicherheit GmbH über die notwendigen Schritte und Abläufe informiert. Der Tierhalter muss gegenüber dem Tierarzt versichern, von der Behandlungsanweisung nicht abzuweichen und gegenüber der Behörde bestätigen, dass er im abgelaufenen Halbjahr nicht abgewichen ist. Damit sind laut QS die Voraussetzungen erfüllt, dass zweimal jährlich die Therapiehäufigkeit in HIT berechnet wird.
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