Ziel der Förderung sind, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast, die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren sowie eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland.
Grundsätzlich werden die Maßnahmen für eine Verpflichtungsdauer von fünf Jahren angeboten. Da aktuell die hierfür notwendige Übergangsverordnung der EU aber nur als Entwurf vorliegt, ist es möglich, dass sich die Verpflichtungsdauer noch verändert und dann für einzelne Maßnahmen angepasst werden müsste.
17.000 Betriebe
An den Agrarumweltmaßnahmen sowie den Fördermaßnahmen zum ökologischen Landbau nehmen in Niedersachsen derzeit insgesamt etwa 17.000 Betriebe teil. Für das Jahr 2019 wurde vor kurzem die Fördersumme von rund 75 Mio. Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen gezahlt. Die Zahlung wird von der EU und vom Bund kofinanziert. Spitzenreiter in den Förderungen waren bei den Agrarumweltmaßnahmen die Blühstreifen sowie der ökologische Landbau.
Jetzt Antrag über ANDI stellen
Anträge auf Teilnahme an den diesjährig angebotenen Agrarumweltmaßnahmen können online über das Antragssystem ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) gestellt werden. Die maßnahmenspezifischen Anlagen zu den Anträgen werden bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren im Dezember beginnt der Förderzeitraum mit dem 1. Januar 2021. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind online auf der Seite der Landwirtschaftskammer abrufbar.
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