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Steuer und Finanzen

Jetzt Anträge auf Zusatzversorgung stellen

am Dienstag, 05.08.2014 - 17:20 (Jetzt kommentieren)

Kassel - Arbeitnehmer aus der Land- und Forstwirtschaft, die rentenversicherungspflichtig waren, können bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beziehungsweise Beihilfe bis zum 30. September beantragen.

Laut einer Mitteilung der Zusatzversorgungskasse, sollten diejenigen, die bereits vor dem 1. Juli eine gesetzliche Rente bezogen haben, bis zum 30. September einen Antrag stellen. Ansonsten gingen die Leistungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Juli verloren. Anspruch auf eine Zusatzversorgung haben Kassenangaben zufolge Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben.
 
Außerdem sei für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Mindestens sechs Monate rentenversicherungspflichtig

Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssten nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben, erläuterte die Kasse. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerks hätten, könnten einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die maximale Leistung betrage zurzeit monatlich 80 Euro für verheiratete und 48 Euro für ledige Berechtigte. 
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