Wie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz (BWV) weiter mitteilte, beträgt die in diesem Jahr erstmals ausgezahlte Förderung für ein Versicherungsjahr bis zu 50 Euro je Hektar, höchstens jedoch 50 Prozent des Versicherungsbeitrags je Hektar. Gezahlt werde sie für die versicherte, bestockte Rebfläche, die sich im Besitz der antragstellenden Person befinde. Förderbeträge unter 20 Euro je Antrag würden nicht gewährt.
Der notwendige Nachweis erfolgt Verbandsangaben zufolge durch die Vorlage eines gültigen Versicherungsvertrages, einer Jahresrechnung für das Antragsjahr, eines Zahlungsbelegs und des Flächennachweises für die versicherten, bestockten rheinland-pfälzischen Rebflächen beziehungsweise gleichwertiger Dokumente. Der BWV empfiehlt, bestockte Rebflächen gegen Hagel zu versichern und schnellstmöglich den vollständig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. (AgE)
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