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Produktion und Förderung

Arzneimittelgesetz tritt heute in Kraft

am Dienstag, 01.04.2014 - 09:59 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Novelle des Arzneimittelgesetzes soll helfen, den Antbiotkaeinsatz in der Tierhaltung zu senken. Heute tritt sie in Kraft, ab 1. Juli müssen Betriebe Meldungen bei Veterinärbehörden abgeben.

Vergangenes Jahr wurde die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet, heute tritt sie in Kraft. Das neue System soll flächendeckend den Antibiotikaeinsatz in tierhaltenden Betrieben minimieren helfen.
 
Die neuen Regelungen verpflichten die Tierhalter, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Ab 1. Juli müssen Betriebe die Daten erstmals der zuständigen Veterinärbehörde melden.

Schmidt versrpicht 'möglichst geringen Verwaltungsaufwand'

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt verspricht den Betrieben möglichst wenig Bürokratie: "Wir werden bei dem Vollzug des Gesetzes vor allem bei den Statistikpflichten einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand anstreben."
 
Aus den Angaben, die Betriebe ab dem 1. Juli der Veterinärbehörde gegenüber machen müssen, ermittelt die Behörde die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit.
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Ultima ratio: Ruhen der Tierhaltung

Aus der ermittelten Therapiehäufigkeit folgen diese Einordnungen:
 
Obere Hälfte
Liegt ein Betrieb in der oberen Hälfte aller Betriebe, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotika-Verwendung führen.
 
Oberes Viertel
Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.
 
Der Tierhalter kann von der zuständigen Behörde auch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet werden, darunter Impfungen, die Änderung des Minimierungsplans, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene. Als ultima ratio kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden.
 

Kein Zurückfahren auf null

"Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass die Therapiehäufigkeit in den Betrieben insgesamt sinkt. Wir können also damit rechnen, dass wir bei der nächsten Erhebung mit insgesamt niedrigeren Zahlen zu tun haben, und diese wiederum durch die geeigneten Maßnahmen senken", hofft Landwirtschaftsminister Schmidt.
 
Ein Zurückfahren auf null hält hingegen auch er für unrealistisch. Weitere Effekte des Minimierungskonzeptes liegen seiner Ansich nach darin, dass - wo notwendig - "Konzepte für verbesserte Hygienebedingungen entwickelt werden, dass sich der Gesundheitsstatus von Tieren dadurch verbessert und dass alle Beteiligten sich mehr Sachkunde aneignen müssen als bisher."
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