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Produktion und Förderung

Als Azubi richtig versichert

am Mittwoch, 05.09.2012 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Mit Beginn der Ausbildung stehen viele Auszubildende das erste Mal auf eigenen Beinen. Wo sie für sich selbst verantwortlich sind, sollten sie ihre persönlichen Risiken absichern.

Mit Beginn der Ausbildung sollten Auszubildende ihre persönlichen Risiken absichern und passende Versicherungen abschließen. Welche zwingend notwendig sind, was zu empfehlen und was verzichtbar ist, erklärt Wiebke Wohler von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Krankenversicherung

Mit dem Antritt einer Lehrstelle werden die meisten Jugendlichen zum ersten Mal krankenversicherungspflichtig. Daher steht die Wahl einer Krankenkasse an. Bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn ist dem Lehrherrn die gewünschte Krankenkasse mitzuteilen, weil dieser den Azubi umgehend bei einer Krankenkasse anmeldet.
 
Im Zuge der Gesundheitsreform ist der Betragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen zum 1. Januar 2011 bundesweit auf 15,5 Prozent des Bruttolohns festgesetzt worden. Der Beitrag ist daher kein Entscheidungskriterium für die Wahl der Krankenkasse. Es ist trotzdem empfehlenswert, sich Gedanken zur Wahl der Krankenkasse zu machen, weil gewisse Unterschiede in den Leistungen bestehen.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht Pflicht, aber man kann fast von einer Pflichtversicherung sprechen. Sie ist nicht sehr teuer, aber im Schadensfall sehr viel wert. Der Auszubildende ist meist noch über die Eltern abgesichert, sofern diese eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die private Haftpflichtversicherung in der Betriebshaftpflicht enthalten. Absolviert der Auszubildende aber bereits seine zweite Ausbildung oder ist er verheiratet, dann wird eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung fast unerlässlich. Der Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht erst, wenn man mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Nur bei einem Arbeitsunfall besteht der Anspruch schon bei Beginn der Erwerbstätigkeit. Wer also gleich am Anfang des Berufslebens erwerbsunfähig wird, steht in den meisten Fällen komplett ohne finanzielle Absicherung da.
 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt im Vergleich zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bereits dann ein, wenn Betroffene in ihrem derzeitigen Beruf nicht mehr arbeiten können. Bei Abschluss der Versicherung gilt es außerdem, darauf zu achten, dass sie schon während der Ausbildungszeit eintritt. Die Höhe des Versicherungsbeitrags bemisst sich nach Alter und Gesundheitszustand.

Hausratversicherung

Doch vor dem finanziellen Schaden durch den Verlust des aktuellen Besitzes, also des Hausrats, sollten sich Auszubildende schon während der Lehrzeit schützen. Als Azubi wohnt man oft noch Zuhause oder hat ein Zimmer auf dem Lehrbetrieb. Wer eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer bezieht, sollte vorher klären, ob die Hausratversicherung der Eltern dies für die Zeit der Ausbildung mit einschließen kann, oder ob eine eigene Versicherung ratsam ist. Diese Entscheidung ist besonders vom Wert des Hausrats abhängig.
 
Bei Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von der Absicherung existenzieller Risiken. Etwas weiter unten auf der Prioritätenliste steht die Vorsorge fürs Alter, die relativ teuer und für Auszubildende noch nicht zu realisieren ist. Junge Leute sollten sie daher erst nach der Ausbildung angehen.
 
 

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