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Produktion und Förderung

Backhaus: Keine Verschärfung bei der Bodenverteilung

am Donnerstag, 27.09.2012 - 10:49 (Jetzt kommentieren)

Schwerin - Im Landtag reagierte Dr. Till Backaus gestern abweisend auf den Antrag der Linken, die Gesetze der Bodenverteilung in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen.

In der gestrigen Sitzung des Landtages in Mecklenburg Vorpommern wurde der Antrag der Fraktion Die Linke "Bodenrecht anpassen, Agrarstruktur schützen" diskutiert. Der Antrag zielt darauf ab, dass das Land die Gesetze zur Bodenverteilung anpasst. Bei diesen Gesetzen (Grundstücks-, Landpachtverkehrs- sowie Reichssiedlungsgesetz) handelt es sich um relativ alte Bestimmungen, welche im Interesse der Agrarstruktur weitreichende Einschnitte in die Privatrechtsordnung zulassen.

Backhaus: Keine weitere Verschärfung der Gesetze

"Eine weitere Verschärfung dieser Gesetze halte ich für nicht angebracht. Weitergehende Eingriffe in das Eigentum könnten verfassungsrechtliche Bedenken auslösen. Wenn jedes Bundesland seine eigene Auslegung jeweils durchsetzt, erleben wir eine Zersplitterung des Deutschen Bodenrechts. Das können wir nicht wollen.
 
Auch der Europäische Gerichtshof zieht enge Grenzen für die Eingriffe in den Grundstücksmarkt. Ich bin der Auffassung, dass das Deutsche Grundstücksverkehrsgesetz in der gegenwärtigen Fassung den Anforderungen des Europäischen Rechtes gerecht wird, daher sollten wir es auch beibehalten", so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Abschreckungswirkung auf viele außerlandwirtschaftliche Erwerber

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Behörden des Landes angewiesen, die geltenden Bestimmungen auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung konsequent anzuwenden und haben hierzu bereits vor drei Jahren entsprechende Hinweise erhalten. "Mittlerweile gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern, die das Grundstücksverkehrsgesetz besonders häufig anwenden. Unsere Behörden stellen fest, dass damit bereits eine erhebliche Abschreckungswirkung auf viele außerlandwirtschaftliche Erwerber ausgeübt wurde. Mehr wird man nicht erreichen können, auch wenn man die geltende Rechtslage zu verschärfen sucht", stellte Minister Dr. Backhaus klar.

Das Land soll Flächen aufkaufen

Des Weiteren soll nach dem Antrag das Land verpflichtet werden, weitere BVVG-Flächen vom Bund zu erwerben. Insgesamt standen Ende des letzten Jahres noch rund 100.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche unter der Treuhandverwaltung der BVVG. "Legt man nur den zu diesem Zeitpunkt erzielten Durchschnittsverkaufspreis von 15.000 Euro pro Hektar zugrunde, muss ein Kaufpreis von rund 1,5 Milliarden Euro für die noch nicht verkauften volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern finanziert werden. Seit Anfang des Jahres ist dieser Preis weiter gestiegen und wird weiter steigen. Der Erwerb ist für das Land schlichtweg nicht möglich zu finanzieren", erklärte der Minister.
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