"Eine weitere Verschärfung dieser Gesetze halte ich für nicht angebracht. Weitergehende Eingriffe in das Eigentum könnten verfassungsrechtliche Bedenken auslösen. Wenn jedes Bundesland seine eigene Auslegung jeweils durchsetzt, erleben wir eine Zersplitterung des Deutschen Bodenrechts. Das können wir nicht wollen.
Auch der Europäische Gerichtshof zieht enge Grenzen für die Eingriffe in den Grundstücksmarkt. Ich bin der Auffassung, dass das Deutsche Grundstücksverkehrsgesetz in der gegenwärtigen Fassung den Anforderungen des Europäischen Rechtes gerecht wird, daher sollten wir es auch beibehalten", so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
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