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Produktion und Förderung

Baden-Württemberg bietet jetzt kostenlosen Betriebs-Check

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Katharina Krenn, agrarheute
am Donnerstag, 30.07.2015 - 15:50 (Jetzt kommentieren)

Als erstes Bundesland startet Baden-Württemberg ein neues, umfassendes Beratungsprogramm. Landwirte können ab jetzt einen kostenlosen Betriebs-Check und andere Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

Die Landesregierung hat ein neues Beratungsangebot mit 56 Beratungsmodulen gestartet, das mit Landes- und EU-Mitteln finanziert wird. Bundesweit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das die Maßnahme "Beratung" aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umsetzt. "Die neue Betriebsberatung bringt Ökologie, Ökonomie und Tierschutz in Einklang. Dabei stehen die vielfältigen Entwicklungsoptionen für die landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe im Fokus der Beratung", sagte Minister Alexander Bonde. Ein zentrales Angebot ist der kostenlose Betriebscheck.

Kostenloser Betriebs-Check

Für alle Betriebe, die neu in die Beratung einsteigen oder ihr Entwicklungspotenzial ausloten wollen, bietet das Land die Einstiegsberatung über den Betriebs-Check an. Das Angebot kann für Betriebe den Einstieg in das modular aufgebaute Beratungssystem bedeuten. "Mit dem Betriebs-Check können Landwirte gemeinsam mit den beratenden Experten die Stärken und Schwächen ihres Betriebs analysieren, gesetzte Ziele auf deren Realisierbarkeit hin prüfen sowie neue Perspektiven für ihren Betrieb erarbeiten", sagte der Minister.
 
Anmeldung Betriebs-Check:
Beratungsgesellschaft AgriBW
Fischerhalde 84
79206 Breisach
Tel.: 07667/6346
 

Beratungen sind 50 bis 100 Prozent förderfähig

Die Modulberatung soll die landwirtschaftlichen Betriebe beim Entscheidungsprozess für den Einstieg oder Ausbau von
  • Einkommenskombinationen,
  • beim Umstellungsprozess auf ökologische Landwirtschaft oder
  • bei anderen betrieblichen Entwicklungen
begleiten. Auch die bisher mit Landesmitteln geförderten Beratungsdienste sind im neuen Fördersystem vertreten.
 
Die Beratungsorganisation erhält nach Abschluss der Beratung die förderfähigen Kosten anteilig zu 50 bis 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag pro Beratungsmodul erstattet. Den Landwirten verbleiben die jeweilige Differenz als Eigenanteil sowie die Mehrwertsteuer.
 

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