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Produktion und Förderung

Baden-Württemberg: Gravierende Frostschäden

am Mittwoch, 21.03.2012 - 10:01 (Jetzt kommentieren)

Stuttgart - In einigen Landesteilen Baden-Württembergs hat der Februarfrost erhebliche Schäden auf den Äckern hinterlassen. Betroffen sind vor allem Hohenlohe-Franken und das Rheintal.

"Wir stehen seit Tagen in intensivem Kontakt mit den Landwirtschaftsbehörden sowie mit den Bauernverbänden und prüfen gemeinsam unter Hochdruck, wie wir unbillige Härten für die betroffenen Landwirte vermeiden können und ihnen keine zusätzlichen bürokratischen Steine in den Weg legen", sagt der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.

Hohenlohe-Franken: Neuansaat bei über 50 Prozent nötig

Während sich jetzt anderswo viele Flächen erholen, sterben in Hohenlohe-Franken viele Wintergetreidebestände derzeit nach und nach ab. In einigen Gemeinden ist auf mehr als 50 Prozent der Flächen eine Neuansaat erforderlich, informiert das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Besonders betroffen sind dort Winterweizen und Wintergerste, die in einzelnen Fällen vollständig ausgefallen sind.
 
Besonders schwierig ist die Situation für viele Betriebe im Main-Tauber-Gebiet, die bereits im Jahr 2011 erhebliche Ertragsausfälle wegen Trockenheit verkraften mussten.
 
In diesem Jahr war auch das Rheintal vor allem in Südbaden von starken Frösten heimgesucht worden, wodurch die dortigen Winterweizenbestände ebenfalls massiv in Mitleidenschaft gezogen wurden und auf vielen Flächen eine Neuaussaat erforderlich wird.
 
Spielraum bei MEKA-Richtlinien
 
Viele Ackerbaubetriebe nehmen freiwillig am Agrarumweltprogramm MEKA des Landes teil und erbringen auf ihren Flächen über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehende gesellschaftliche Leistungen. Im Rahmen der Regelungen zum MEKA-Programm bestehen Möglichkeiten, gewisse Fruchtfolge bedingte Schwankungen des Anbauumfangs zu akzeptieren, ohne dass dadurch gleich die fünfjährigen Verpflichtungen als nicht eingehalten einzustufen sind und Rückforderungen erfolgen müssten. Die MEKA-Richtlinie lässt auch bei höherer Gewalt und besonderen Bedingungen Ausnahmen zu, so dass hier Spielräume auch bei Anbauänderungen in Folge der Frostschäden bestehen.
 
Vier- oder fünfgliedrige Fruchtfolge einhalten
 
Allerdings sollten die Betriebe bei der geförderten vier- oder fünfgliedrigen Fruchtfolge im Rahmen der Schadensbegrenzung bei der Nachsaat bestrebt sein, die Förderbedingungen einzuhalten, damit auch für 2012 der beantragte Ausgleich gezahlt werden kann. 

Diese Hilfsmöglichkeiten werden derzeit geprüft

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid prüfe derzeit, ob den Geschädigten durch Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung geholfen werden kann, teilt Landwirtschaftsminister Bonde mit. Mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank will er Sonderkonditionen für frostgeschädigte Landwirte aushandeln Außerdem würden derzeit alle Spielräume und Ausnahmeregelungen geprüft, die den Landwirten im Rahmen des Agrarumweltprogramms MEKA helfen könnten.  

Betroffen Landwirte sollen sich mit ihren Landwirtschaftsbehörden in Verbindung zu setzen.
 
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