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Für die neue Förderperiode 2014 bis 2018 können ab dem morgigen 15. August wieder Anträge gestellt werden. Die Anträge müssen bei den Regierungspräsidien gestellt werden.
Mit der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung sollen die Strukturen im Weinbau verbessert, die Bildung von Fusionen und Kooperationen unterstützt und durch Investitionen in innovative Kellertechnik die Weinqualitäten gesteigert werden.
Da die Förderprojekte einen zeitlichen Vorlauf bis zur Auszahlungsreife brauchen, startet das Antragsverahren bereits jetzt, informiert der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.
Antragsstart für Umstrukturierung und Umstellung im Oktober
Die Europäische Union stellt die Finanzmittel im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, bereit. Baden-Württemberg nutzt das Förderprogramm seit 200.
Da das Budget für die Förderperiode 2009 bis 2013 bereits am 15. Oktober 2011 aufgrund der sehr starken Nachfrage ausgeschöpft war, musste vorübergehend ein Antragsstopp verfügt werden. Neben der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung wird die Maßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen aus dem nationalen Weinbudget finanziert. Für diese Maßnahme im Jahr 2014 wird das Antragsverfahren im Oktober 2013 eröffnet.
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