Nach Angaben des Landvolk Presse Dienstes (LPD) werden derzeit die genauen Förderbestimmungen für die Bauernmilliarde fachlich und politisch ausgearbeitet. Frühestens Ende November sollen Experten und Politiker zu einem Ergebnis kommen.
Um die Landwirte bei den neuen Düngevorschriften zu unterstützen, hatte der Koalitionsausschuss die Bauernmilliarde im Januar als Investitions- und Zukunftsprogramm beschlossen.
Gesetzliche Mindestanforderungen reichen nicht
Mittel aus der Bauernmilliarde können nach LPD-Angaben nur genutzt werden, wenn die geplante Investition den gesetzlichen Standard übertrifft.
Ziel des Förderprogramms sei es, Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe bei Investitionen zu unterstützen, die auf besonders umweltschonende und klimafreundliche Bewirtschaftungsweisen abzielten.
Maschinen für eine exakte Wirtschaftsdünger- oder Pflanzenschutzmittelausbringung erfüllten diese Anforderung. Ebenfalls förderfähig seien Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung und Kapazitätserweiterungen von Wirtschaftsdüngerlagern. Weiterhin könnten eine effiziente Entwässerung von Fahrsiloanlagen sowie feste oder mobile Kleinanlagen zur Gülleseparierung mit Geldern aus der Bauernmilliarde finanziert werden.
Welche Hürden müssen Landwirte für die Nutzung der Bauernmilliarde nehmen?
Wie der LPD berichtet, können sowohl Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung als auch landwirtschaftliche Dienstleister, beispielsweise Lohnunternehmen oder Maschinenringe, einen Teil der Bauernmilliarde in Anspruch nehmen.
Es ist ein Fördersatz von 40 Prozent für Landwirtschaftsbetriebe und 20 Prozent für landwirtschaftliche Dienstleister geplant.
Landwirtschaftsbetriebe müssen ihre Investition zu mindestens 60 Prozent aus Fremdmitteln finanzieren (Darlehensanteil), um das Förderprogramm nutzen zu können.
Beim einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro soll die Förderfähigkeit beginnen. Die Planungskosten für die Investition sollen grundsätzlich in den Investitionsbetrag mit einfließen.
Ist die Investition geringer als 100.000 Euro, müssen voraussichtlich drei Angebote vorgelegt werden. Beträgt die Investition mehr als 100.000 Euro, sei nach aktuellem Stand ein Ausschreibungsverfahren zu eröffnen.
Nicht berücksichtigt werden müssen laut LPD Vorgaben wie die Anzahl der Großvieheinheiten pro Hektar oder eine Einkommensprosperität.
Auch Förderung von Agrarumweltmaßnahmen oder Innovationen möglich
Mit 816 Mio. Euro bilden die Investitionsmaßnahmen den größten Posten der Bauernmilliarde. Doch auch ein Budget von 140 Mio. Euro ist momentan für Agrarumweltmaßnahmen eingeplant. Schließlich folgen Fördersummen von 24 Mio. Euro für Innovationen und von 20 Mio. Euro für die Digitalisierung.
Ausgezahlt werden sollen die Gelder über das Hausbankenverfahren. Dabei stellt die landwirtschaftliche Rentenbank aus Darlehen und Zuschüssen bestehende Summen zur Verfügung.
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