Voraussetzungen zur Teilnahme am Investitionsprogramm Landwirtschaft ändern sich nicht
Auf geänderte Förderbedingungen zur Teilnahme am Investitionsprogramm Landwirtschaft weist das BMEL derzeit nicht hin. Gefördert werden können weiterhin landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen. Sie sollen bei der Investition in moderne Technologien zur Emissionsminderung, Ressourceneffizienz und zum Erhalt der Artenvielfalt unterstützt werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.