
Nach der Novelle des Baugesetzbuches verlieren Stallbauvorhaben, wenn sie gewerblich sind, ab einer bestimmten Tierplatzzahl ihren Anspruch auf Genehmigung im Außenbereich. Gewerblich heißt hier "ohne überwiegend eigene Futtergrundlage". Die Grenzen bezüglich der Tierplätze sind die, ab denen laut Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich ist.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsens hat nachgerechnet, wie es um die Wirtschaftlichkeit eines Betriebszweiges bestellt ist, wenn man als Landwirt unter den Schwellenwerten bleibt.
- Bundesrat winkt Baugesetzbuchnovelle durch (4.5.2013) ...
- Stimmen zum Beschluss der Baugesetzbuchnovelle (25.4.2013) ...
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