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Tierhaltung

Baurecht bei Großställen: Diese Verschärfungen sind geplant

am Mittwoch, 24.08.2016 - 16:30 (Jetzt kommentieren)

Das Bundesumweltministerium will Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungen eindämmen. Dafür hat Ministerin Barbara Hendricks heute diese Vorschläge vorgelegt.

In dem Informations-Papier, welches von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) heute vorlegt wurde, heißt es, dass von Intensivtierhaltungsanlagen "besorgniserregende Umweltauswirkungen" ausgehen.

Das Bundesumweltministerium (BMUB) bereitet daher neue Vorschriften zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. So sei zum Beispiel die bestehende Privilegierung bei Bauvorhaben missbrauchsanfällig und müsse abgeschafft werden.

Baurecht: Privilegierung nur noch bei kleinen Anlagen

Im Bereich des Bauplanungsrechts seien landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nach geltender Rechtslage privilegiert, wenn der Inhaber über genug Flächen für die Futtererzeugung verfügt. Das Problem dabei sei nach Sicht des Ministeriums, dass nicht vorausgesetzt werde, dass das Futter auf diesen Flächen tatsächlich erzeugt wird. Daher sei die bestehende Privilegierung missbrauchsanfällig.

Das BMUB hält es deshalb für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen gäbe es dann nur noch für kleine Anlagen, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das sei, so der Standpunkt, nur bei Anlagen der Fall, die weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.

Bürger sollen Mitsprache-Recht erhalten

Zudem sollen die Bürger bei großen Tierhaltungsanlagen Anspruch auf Mitsprache bekommen. Dies ließe sich nach Ansicht des BMUB über eine Änderung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung erreichen: "Bislang konnten Investoren eine Salami-Taktik anwenden und ihre Großanlage in viele kleine Ställe aufteilen. Für die wiederum gab es dann keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit dieser Salami-Taktik muss Schluss sein", heißt es in dem Papier.

Neue Regelungen zu Emmissionen

Zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben plant das BMUB derzeit eine Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Aufgenommen werden sollen dabei auch neue Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb großer Ställe.

  • Sie betreffen zum einen Maßnahmen zur stickstoff- und phosphorangepassten Fütterung,
  • zum andern technische Maßnahmen wie z.B. den Einsatz von Abgasreinigungsanlagen zur Minderung der Emissionen aus Ammoniak, Staub und Gerüchen aus dem Stall.
  • Darüber hinaus sei vorgesehen, bestimmte auf Landesebene bereits bestehende Vorgaben zum Umgang mit Gerüchen und Immissionen von Bioaerosolen in der TA Luft bundeseinheitlich zu verankern.

Weitere geplante Neuregelungen

  • Im Bundesnaturschutzgesetz soll als Anreiz für eine artgerechte Tierhaltung eine Regelung getroffen werden, die den Grünlandumbruch zum Zweck der ackerbaulichen und forstwirtschaftlichen Nutzung beschränkt.
  • Im Bundes-Immissionsschutzgesetz soll u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, Grundstücke, auf denen Jauche, Dünger oder Mist aufgebracht wird, künftig immissionsschutzrechtlichen Umweltanforderungen zu unterwerfen.
  • Gestrichen werden soll eine Vorschrift des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach wirtschaftliche Nachteile auszugleichen sind, die dem Betreiber durch bestimmte Einschränkungen beim Betrieb von Tierhaltungsanlagen in Wasserschutzgebieten entstehen.

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