Bisher war das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch privilegiert und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt. Eine Zunahme an großen Schweine- und Geflügelhaltungen führt in den betroffenen Gemeinden jedoch immer häufiger zu Spannungen. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Kommunen Stallneubauten nun besser steuern können.
Baurecht: Keine Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen
Berlin - Bisher war landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch privilegiert. Für gewerbliche Tierhaltungsanlagen wird dieses Sonderrecht gestrichen - ein Bebauungsplan ist nötig.
Bisher war das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich durch das Baugesetzbuch privilegiert und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen begrenzt. Eine Zunahme an großen Schweine- und Geflügelhaltungen führt in den betroffenen Gemeinden jedoch immer häufiger zu Spannungen. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Kommunen Stallneubauten nun besser steuern können.
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