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Produktion und Förderung

BaWü: Diverse Anpassungen bei den Agrarförderprogrammen

am Donnerstag, 20.02.2014 - 06:11 (Jetzt kommentieren)

Stuttgart - Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg müssen sich auf diverse Änderungen bei den Förderprogrammen im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einstellen.

Dies betrifft konkret die insgesamt 17 Förderprogramme, deren Aufnahme in den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) vorgesehen ist und die von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mitfinanziert werden sollen.
 
Wie der Amtschef im Stuttgarter Landwirtschaftsministerium, Wolfgang Reimer, bei einer Konsultationsveranstaltung zur neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 in Weissach dazu erläuterte, werden beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) künftig erhöhte Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz sowie an besonders tiergerechte Haltungsverfahren gestellt. Die Förderung der Diversifizierung werde fortgeführt.

Kleinere Höfe sollen gestärkt werden

Neu sei das Kleine AFP, mit dem kleinere landwirtschaftliche Betriebe künftig eine finanzielle Unterstützung insbesondere für Investitionen zum Erhalt der Kulturlandschaft erhalten könnten, berichtete Reimer. Die Förderung der Marktstrukturverbesserung beinhalte künftig Energieeffizienz als Kriterium. Die geförderten Flurneuordnungsverfahren müssten sich durch einen ökologischen Mehrwert auszeichnen. Bei der forstlichen Förderung stünden Maßnahmen zur Entwicklung stabiler, standortsangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit und des Klimawandels im Vordergrund. Das Agrarumweltprogramm (MEKA) werde auch künftig das finanziell stärkste Programm sein. Erstmals seien auch Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls vorgesehen. "Der Ökolandbau wird unter den über 30 Teilprogrammen einen besonderen Stellenwert haben", kündigte der Ministerialdirektor an.
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Qualitätsregelungen für Lebensmittel förderfähig

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) wird dem Amtschef zufolge in Zukunft eine deutliche finanzielle Stärkung erfahren und sowohl wieder fünfjährige Vertragsnaturschutzmaßnahmen als auch Investitionen in den Naturschutz und Pflegemaßnahmen vorsehen. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) konzentriere sich auf das Grünland.
 
Die neue Kulisse nach den acht biophysikalischen Kriterien der EU werde bundeseinheitlich erst 2018 umgesetzt, wobei Baden-Württemberg im Flächenumfang weitgehend stabil bleibe, erklärte Reimer. Das Programm Naturparke finde sich im Vorschlag für den neuen MEPL ebenso wieder wie das Programm Gewässerökologie des Umweltministeriums. Das Programm Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) mit den beiden Komponenten Qualifizierung und Netzwerke könne weitergeführt werden. Gestärkt werde in der neuen Förderperiode das LEADER-Programm, das nach dem Bottom-up-Prinzip die Regionalentwicklung fördere. Neu aufgenommen werde in den MEPL III das Förderprogramm Qualitätsregelungen für Lebensmittel. Ebenfalls neu seien die Förderprogramme Bildung, Europäische Innovationspartnerschaften und Beratung.

Mehr Geld für die Zweite Säule

Reimer hob hervor, dass die Europäische Union in der Förderperiode 2014 bis 2020 für die Förderprogramme des MEPL III insgesamt 709 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung stelle; das seien fünf Prozent mehr als in der vergangenen Förderperiode. "Diese Mittelerhöhung konnten wir auf der Sonderagrarministerkonferenz im November 2013 in München durch eine Umschichtung von 91 Millionen Euro aus der Ersten Säule in die Zweite Säule erreichen", erklärte der Amtschef. Damit sei eine ansonsten drohende Kürzung der Mittel der Zweiten Säule verhindert worden. Die ELER-Mittel würden durch Mittel aus dem Landeshaushalt und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ergänzt. Reimer wies außerdem daraufhin, dass die Förderprogramme im Zuge der weiteren Ausgestaltung durch unabhängige Gutachter einer strategischen Umweltprüfung unterzogen würden. Die Partner des ländlichen Raums hätten die Möglichkeit, sich zu den Programmentwürfen zu äußern.
 
Der MEPL III solle nach Vorliegen von noch offenen EU- und nationalen Entscheidungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte der EU-Kommission vorgelegt und nach der Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

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