Ferner ist dem Minister zufolge bei sieben Maßnahmen eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2014 bis 2018 möglich; wie 2012 sind das neben dem Ökolandbau Maßnahmen, die für den Wasser- und Klimaschutz sowie die Erosionsvermeidung besonders wichtig sind: "Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten" (A24), "Winterbegrünung" (A32), "Mulchsaatverfahren" (A33), "Umwandlung von Acker in Grünland" (A34) und "Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz" (A35).
Beantragung ab November möglich
Zusätzlich seien Neuanträge auch für die Maßnahme "Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern durch Injektionsverfahren" (A62/63) möglich. Die frühzeitige Festlegung solle den Landwirten Planungssicherheit und ausreichend Vorlauf für betriebliche Entscheidungen verschaffen, betonte Brunner. Beantragt werden könnten die Verlängerung und die Neuverpflichtungen voraussichtlich ab November.
Konkrete Ausgestaltung noch unklar
Der Grund für die befristete Verlängerung und die wie schon im vergangenen Jahr eingeschränkte Neuantragstellung liege im verzögerten Start der EU-Agrarreform, weil die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der neuen Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 bislang noch nicht geklärt seien. Auf Empfehlung der EU-Kommission biete das Agrarressort daher möglichst wenige Verpflichtungen über 2014 hinaus an, erläuterte der Minister. Auch über die von Bayern geplante Aufstockung der Umstellungsprämie, die mehr Anreize für den Einstieg in den Ökolandbau schaffen solle, habe Brüssel bislang noch nicht entschieden.
- Weitere Informationen zum KULAP, zur Verlängerung der auslaufenden Maßnahmen und der Neuantragstellung gibt es unter www.landwirtschaft.bayern.de/kulap.
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