Für welche Investitionen gibt es finanzielle Zuschüsse?
- Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere wie Tierausläufe
- notwendige Anpassungen an die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung in viehhaltenden Öko-Betrieben
- Vermeidung von Unwetterschäden im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau
- Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau
- Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien
- Saatgutaufbereitungsanlagen
- Tipps zu Bauen in der Landwirtschaft: Antrag genehmigt - so klappt es (30. September) ...
- Reform der EU-Ökoverordnung: Was steht drin? (25. März) ...
Welche Voraussetzungen und Einschränkungen gibt es?
- Mindestgröße drei Hektar selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche oder ein Hektar bei mindestens fünfjähriger Mehrfachantragstellung oder 0,25 Hektar Rebfläche in den Steillagen des Weinbaus
- Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten
- Keine Förderung von Ersatzinvestitionen
- Keine Förderung von Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben
- Keine Förderung von baulichen Investitionen in Lager- oder Bergeräume, ausgenommen untergeordnete Umbaumaßnahmen bei Investitionen in Heutrocknungsanlagen
- Keine Förderung von Landankauf sowie Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen
- Keine Förderung von Vorhaben von Mitgliedern einer Erzeugerorganisation, die gemäß deren operationellen Programmen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 gefördert werden können.
So sieht die Förderung aus
- Bayern: Landwirte erhalten höhere Beibehaltungsprämien (31. Oktober) ...
- Höfesterben in Bayern halbiert - Große Sorge um Zukunft (2. Oktober) ...
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