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Produktion und Förderung

Bayern: Jetzt Zuschüsse für Investitionen sichern

am Donnerstag, 27.11.2014 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

München - Landwirte in Bayern können ab sofort in einem Sonderprogramm Anträge auf Zuschüsse für Investitionen stellen. Welche Investitionen einen Zuschuss bekommen und welche Voraussetzungen und Einschränkungen es gibt, lesen Sie hier.

Investitionswillige Landwirte können ab sofort Zuschüsse aus dem neuen Bayerischen Sonderprogramm beantragen. Darauf wies nun das Landwirtschaftsministerium hin.
 
Für das Sonderprogramm stellt der Freistaat jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit. Mit dem Programm solle die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe gestärkt und gleichzeitig dem Anliegen einer artgerechten Tierhaltung Rechnung getragen werden. 

Für welche Investitionen gibt es finanzielle Zuschüsse?

Finanzielle Zuschüsse gibt es laut Ministerium unter anderem für Investitionen für:
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere wie Tierausläufe
  • notwendige Anpassungen an die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung in viehhaltenden Öko-Betrieben
  • Vermeidung von Unwetterschäden im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau
  • Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau
  • Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien
  • Saatgutaufbereitungsanlagen
  • Tipps zu Bauen in der Landwirtschaft: Antrag genehmigt - so klappt es (30. September) ...
  • Reform der EU-Ökoverordnung: Was steht drin? (25. März) ...

Welche Voraussetzungen und Einschränkungen gibt es?

Folgende Voraussetzungen sind laut Ministerium nötig:
  • Mindestgröße drei Hektar selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche oder ein Hektar bei mindestens fünfjähriger Mehrfachantragstellung oder 0,25 Hektar Rebfläche in den Steillagen des Weinbaus
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten
Einschränkungen:
  • Keine Förderung von Ersatzinvestitionen
  • Keine Förderung von Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben
  • Keine Förderung von baulichen Investitionen in Lager- oder Bergeräume, ausgenommen untergeordnete Umbaumaßnahmen bei Investitionen in Heutrocknungsanlagen
  • Keine Förderung von Landankauf sowie Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen
  • Keine Förderung von Vorhaben von Mitgliedern einer Erzeugerorganisation, die gemäß deren operationellen Programmen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 gefördert werden können.

So sieht die Förderung aus

Für alle förderfähigen Investitionen bis zu 100.000 Euro gilt ein einheitlicher Fördersatz von 25 Prozent, Saatgutaufbereitungsanlagen und Witterungsschutzeinrichtungen werden allerdings nur bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro bezuschusst. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro, teilt die Behörde mit.
 
Das Programm wird vollständig aus Mitteln des Landes finanziert. Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.
 
Zu den Antragsunterlagen gelangen Sie hier: Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
 
Informationen zum Sonderprogramm gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser
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