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Sozialversicherung

Beiträge für Alterssicherung der Landwirte werden 2023 angehoben

2023 steigen die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte.
am Donnerstag, 22.12.2022 - 10:36 (Jetzt kommentieren)

Die Lohnentwicklung in Deutschland steigt. Das bedeutet auch, dass für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zum Jahreswechsel höhere Beiträge gezahlt werden müssen.

Ab 2023 steigt in den alten Bundesländern der für Unternehmer, Ehegatten und freiwillig Versicherte geltende Monatsbeitrag um 16 Euro auf 286 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Beitrag um 19 Euro – von 260 auf 279 Euro.

Für mitarbeitende Familienangehörige, deren Beitrag halb so groß ist wie bei Unternehmern, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass Landwirte die Beiträge zum Jahreswechsel anpassen müssen, wenn sie der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftenmandat erteilt haben.

Gestiegene Lohnentwicklung führt zu höheren Beiträgen in der AdL

Wie die SVLFG erklärt, ist der einheitliche Beitrag in der AdL an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung gesetzlich gekoppelt.

Im Vorjahresvergleich ist die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland laut SVLFG deutlich gestiegen. In den neuen Bundesländern ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Angleichung an die alten Bundesländer bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein soll. Entsprechende Anpassungsschritte mussten deshalb vorgenommen werden. Die Landwirtschaftliche Alterskasse habe dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag erhöht sich. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbands (DBV) beträgt der Höchstzuschuss von 60 Prozent des Beitrags in den alten Bundesländern im nächsten Jahr 172 Euro; zuvor waren es 162 Euro. In den neuen Bundesländern erhöht sich der maximale Zuschuss von 156 auf 167 Euro. Den Höchstzuschuss kann beziehen, dessen jährliches Einkommen im Jahr 2023 bis zu 12.222 Euro in den alten Bundesländern und bis zu 11.844 Euro in den neuen Ländern beträgt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 24.444 Euro (West) und 23.688 Euro (Ost). Ab einem Jahreseinkommen von 24.444 Euro (West) und 23.688 Euro (Ost) für Alleinstehende beziehungsweise 48.888 Euro (West) und 47.376 Euro (Ost) für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt, teilt der DBV mit. 

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