Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Sozialversicherung

Beitragsstundung bei finanziellen Engpässen möglich

Mann im Büro
am Mittwoch, 08.04.2020 - 07:30 (Jetzt kommentieren)

Durch die Coronakrise können auch Landwirte in finanzielle Engpässe geraten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ermöglicht daher bis Ende Juni die Stundung von Beiträgen.

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie Alters-, Kranken- und Pflegekasse können fällige Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre. Aufrund der Coronavirus-Pandemie sind ab sofort folgende Zahlungserleichterungen möglich:

  • Stundung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall mit kurzer Begründung. Dabei werden die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird verzichtet.
  • Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt. 
  • Werden Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten, fallen auch ohne Mahnung Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an. Auf diese Säumniszuschläge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet. 

Die SVLFG weist darauf hin, dass vor einer Stundung zunächst die Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern zu nutzen sind. 

Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der SVLFG in Verbindung setzen. Bitte nicht abwarten und einfach nicht zahlen, mahnt die SVLFG. Die Mitarbeiter der SVLFG stehen auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung. 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...