Mit dem Bundeshaushalt 2022 hat der Bundestag vorige Woche eine deutliche Kürzung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) beschlossen. Der Zuschuss wird von rund 177 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro reduziert.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rechnet daher für die zuschussberechtigte Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) mit einem Beitragsanstieg um mindestens 18 Prozent. Laut SVLFG wird sich die Kürzung bereits im Juli und August 2022 für 2021 auswirken. Um die Liquidität der Berufsgenossenschaft zu sichern, müssten zudem die 2023 zu zahlenden Beitragsvorschüsse erhöht werden.
Özdemir spricht von Planungssicherheit in der agrarsozialen Sicherung

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief wertete die Ausgabenkürzungen als Beleg für den geringen Stellenwert der Landwirtschaft in der Ampelkoalition. Rief kritisierte insbesondere die Absenkung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Der CDU-Politiker sagte als Folge der Kürzung einen Anstieg der Berufsgenossenschaftsbeiträge um durchschnittlich 18 % voraus.
Auch CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann kritisierte die Absenkung der LUV-Bundesmittel. Während den Landwirten an dieser Stelle die dringend notwendige Entlastung gestrichen werde, stiegen in den Betrieben parallel die Lohn- und Produktionskosten, und wichtige Betriebsmittel würden knapper.
Für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist der Haushalt hingegen Ausdruck von Kompromissfähigkeit und Pragmatismus. So verbinde man „Planungssicherheit in der agrarsozialen Sicherung mit neuen Ideen im Ökolandbau“.
Verbände kritisieren zusätzliche Belastung der Betriebe
Bei den Verbänden stieß die Absenkung der LUV-Mittel auf Kritik. Der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau, Jürgen Mertz, reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. Eine zusätzliche Belastung der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Unternehmen sei insbesondere in der aktuellen Situation nicht nachzuvollziehen.
Nach Auffassung des Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, wird die Kürzung der Bundesmittel vor allem Ackerbauern und die Waldeigentümer treffen, weil sie nicht vom parallel beschlossenen Ergänzungshaushalt profitieren könnten.
Nach den Worten des Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft Deutscher (AGDW), Prof. Andreas Bitter, zeugt die Kürzung der LUV-Mittel „in dieser drastischen Höhe“ von mangelndem Verständnis der Bundesregierung für die Menschen auf dem Land.
Bundestag beschließt Aufstockung der Krisenhilfe
Der vom Bundestag beschlossene Ergänzungshaushalt für 2022 stellt dem Bundeslandwirtschaftsministerium für das laufende Jahr rund 7,1 Mrd Euro zur Verfügung, knapp 7,4 Prozent weniger Mittel als im Vorjahr.
Allerdings billigte der Bundestag die Aufstockung der EU-Krisenhilfe von 60 Mio. Euro aus nationalen Mitteln um 120 Mio. Euro. Damit stehen insgesamt 180 Mio. Euro zur Abmilderung des Preisanstiegs bei Energie, Futter- und Düngemitteln infolge des Ukraine-Krieges für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.
Die Grundlage für die Gewährung der Finanzhilfen bilden Berechnungen des Thünen-Instituts. Die Braunschweiger Wissenschaftler schlagen eine Unterstützung von energieintensiven Gartenbaubetrieben mit geschützter Produktion, Freilandgartenbaubetrieben, Obst- und Weinbaubetrieben sowie von Geflügelmastbetrieben und eventuell schweinehaltenden Betriebe vor. Die Mittel müssen bis zum 30. September 2022 ausgezahlt werden.
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