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Steuer und Finanzen

Berufsgenossenschaft: Grundbeitrag auf 80,85 Euro erhöht

am Donnerstag, 10.09.2015 - 13:18 (Jetzt kommentieren)

Die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2014 sind verschickt. Der Mindestgrundbeitrag wurde auf 80,85 Euro angehoben. Vor allem für kleine Betriebe ist das eine zusätzliche Belastung.

Im letzten Monat verschickte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft (LBG) für 2014. Insbesondere für die Unternehmer kleinerer land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmen führte die Anhebung des Mindestgrundbeitrags zu einer Beitragserhöhung.

Höchstgrundbeitrag auf 323,40 Euro gestiegen

Die Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass der für 2013 gültige Mindestgrundbeitrag in Höhe von 60 Euro aufgegeben und dafür eine Regelung eingeführt wurde, die einen Mindestgrundbeitrag bis 87,5 Berechnungseinheiten vorsieht. Die genaue Höhe des jeweiligen Mindestgrundbeitrags ist immer erst zum Zeitpunkt der Umlagekalkulation bekannt. Für die Umlage 2014 berechnete sich ein Mindestgrundbeitrag von 80,85 Euro. Allerdings stieg auch der Höchstgrundbeitrag von 269,59 Euro auf nun 323,40 Euro.

Grundbeitrag finanziert Verwaltungskosten

Viele Mitglieder, die sehr kleine Flächen nutzen, bezeichnen den Mindestgrundbeitrag oft als zu hoch. Dabei wird auch auf die Kosten einer angeblich aufgeblähten Verwaltung hingewiesen. Tatsächlich reduziert die LBG ihren Personalbestand aufgrund gesetzlicher Vorgaben derzeit aber drastisch. Mit dem Grundbeitrag werden im Wesentlichen die Verwaltungskosten und die Präventionsaufwendungen der LBG finanziert. Bei den Verwaltungskosten handelt es sich insbesondere um die Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Versicherungsfälle, die Aufwendungen verursacht haben.
 
 

1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen in der LBG

Im Geschäftsjahr 2014 haben sich in Unternehmen mit einer Betriebsgröße unterhalb von einem Hektar 2.690 neue Versicherungsfälle ereignet, von denen zwölf tödlich verlaufen sind. Hinzuzurechnen ist die Zahl schwerer Versicherungsfälle früherer Jahre, deren Unfallfolgen in 2014 medizinisch zu behandeln waren. Zu nennen sind aber auch die Kosten der Mitgliederverwaltung. Rund 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen sind bei der LBG erfasst.

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