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Steuer und Finanzen

Betriebe in der Krise: Auch Landwirten steht Wohngeld zu

am Dienstag, 27.10.2015 - 12:06 (Jetzt kommentieren)

Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist die finanzielle Situation angespannt, vor allem im Bereich der Tierhaltung. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, soziale Leistungen wie Wohngeld in Anspruch zu nehmen.

Wohnen kostet Geld, ganz gleich ob im Eigentum oder zur Miete. Wohngeld wird, wenn ein Anspruch besteht, als Zuschuss zu diesen Kosten gezahlt. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Für Mieter nennt sich das "Mietzuschuss für Eigentümer von Wohnraum Lastenzuschuss". Iris Flentje von der Landwirtschaftskammer Niedersachen erklärt, dass dieser von drei Faktoren abhängt:
 
 
 
 
  1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. Höhe des Gesamteinkommens
  3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Der Antrag muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde gestellt werden. Das kann die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung sein. Wer zuständig ist, erfährt man beim örtlichen Einwohnermeldeamt.

Diese Unterlagen benötigen Landwirte für den Antrag

Nachweis von Belastungen sind:
  • Hofübergabevertrag inkl. der Regelungen für das Altenteil
  • Wohnflächenberechnung
  • Darlehnsverträge bei Darlehen für Wohnzwecke 
Spezielle Unterlagen und Nachweise für das Einkommen sind:
  • Einkommensprognose für den Bewilligungszeitraum
  • bei Buchführungspflicht die Steuererklärung mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • bei nicht Buchführungspflichtigen die Angaben zur Betriebsgröße und Zahl der Vieheinheiten
  • Pachtverträge für verpachtete Flächen Nachweis über Altenteilsbelastungen und Altenteilsansprüche Rentennachweise Nachweis über Geld- und Sachleistungen

Fazit: Sozialleistung wie Kindergeld

Wohngeld ist genauso eine soziale Leistung wie Kindergeld. Auch wer Eigentum hat, kann Wohngeld bekommen. Entscheidend sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die zuschussfähige Miete oder Belastung.
 
Familien mit Kindern, die Wohngeld beziehen, erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Haben Sie deshalb keine Scheu, sich diesbezüglich bei den sozioökonomischen Beratern der Landwirtschaftskammer oder den für Wohngeld zuständigen Behörden beraten zu lassen.

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