Die nationalen Verwaltungen dürften bisher bei Falschangabe die Flächen ohne Ansprüche auf Direktzahlungen verdoppeln und von der beihilfeberechtigten Fläche abziehen. Diese Strafe wird nun gemindert. Für überzählige Flächen wird ab dem Jahr 2016 nur noch der 1,5-fache Strafsatz festgesetzt.
Beispiel Abzüge bei falschen Angaben
Wenn ein Landwirt nur 100 ha besitzt und 110 ha für Direktzahlungen beantragt, werden ihm zünftig nicht mehr wie bisher bis zu 20 ha von den 100 ha abgezogen, sondern nur noch 15 ha. Für Abweichungen unter 10 Prozent vermindern sich die Abzüge noch mal um die Hälfte, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt.
Landwirte machen sich Sorgen über Fehler
"Landwirte machten sich Sorgen über unbeabsichtigte Fehler, die zu empfindlichen Strafen und Einkommenseinbußen führen können", begründete EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments in Straßburg die Entscheidung. Mit der GAP-Reform seien die Landwirte einer Fülle von neuen und komplexen Regeln ausgesetzt, führte Hogan aus. Deshalb werde die EU-Kommission wo möglich, Vereinfachungen durchführen.
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