Darüber hinaus betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass es nach dem Lebensmittelrecht keine gesetzliche Verpflichtung für Lebensmittelbetriebe gebe, sich kostenpflichtig in ein sogenanntes "Zentrales Betriebsregister" oder ein "Zentralregister für Veterinärkontrollnummern" eintragen zu lassen. Die Nichteintragung in oder die Löschung aus einem privaten "Zentralen Betriebsregister" habe nicht den Verlust der Betriebszulassung zur Folge.
Außerdem wies das Ministerium darauf hin, dass die Zulassung von Lebensmittelbetrieben ein Verwaltungsakt der zuständigen Behörde sei. Ansprechpartner für Fragen der Zulassung, unter anderem auch der Zulassungsnummer, sei stets die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde. Private Datenbanken stünden mit der Betriebszulassung in keinem Zusammenhang.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.