Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Steuer und Finanzen

BMEL warnt vor fragwürdiger E-Mail mit Zahlungsbescheid

Computer-Tastatur mit Tipper
am Montag, 12.01.2015 - 11:26 (Jetzt kommentieren)

Das Agrarministerium warnt vor E-Mails ohne Absender-Kennung, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, es handle sich um einen behördlichen Zahlungsbescheid im Rahmen einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern.

Aus mehreren Bundesländern erreichten das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) Hinweise über den Eingang von E-Mails mit einer Registrierung in einer Datenbank für Veterinärkontrollnummern. Die E-Mail enhält eine Zahlungsaufforderung mit Überweisungsvordrucken. Das BMEL stellt klar, dass diese Schreiben nicht von einer Behörde stammen. Bei derartigen Schreiben handle es sich um Angebote privater Anbieter zum Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages.
 
Die Informationen seien so gestaltet, dass sie als behördliche Zahlungsbescheide verstanden werden könnten. Den angeschriebenen Lebensmittelbetrieben werde dabei die Entrichtung einer sogenannten "Registrierungsgebühr" - in den dem Ministerium vorliegenden Fällen zum Beispiel in Höhe von 989,50 Euro - für die Registrierung einer betriebsspezifischen Veterinärkontrollnummer in einer "Datenbank für Veterinärkontrollnummern" angeboten.
 

Keine Verpflichtung zur Registrierung

Darüber hinaus betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass es nach dem Lebensmittelrecht keine gesetzliche Verpflichtung für Lebensmittelbetriebe gebe, sich kostenpflichtig in ein sogenanntes "Zentrales Betriebsregister" oder ein "Zentralregister für Veterinärkontrollnummern" eintragen zu lassen. Die Nichteintragung in oder die Löschung aus einem privaten "Zentralen Betriebsregister" habe nicht den Verlust der Betriebszulassung zur Folge.
 
Außerdem wies das Ministerium darauf hin, dass die Zulassung von Lebensmittelbetrieben ein Verwaltungsakt der zuständigen Behörde sei. Ansprechpartner für Fragen der Zulassung, unter anderem auch der Zulassungsnummer, sei stets die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde. Private Datenbanken stünden mit der Betriebszulassung in keinem Zusammenhang.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...